MAIFORUM 2019 – Save the date !

Das 25. Maiforum findet am Freitag, den 10. Mai 2019, am Bundesfinanzgericht in Wien statt. Die Veranstaltung wird dieses Jahr mit Unterstützung des Justizministeriums und EJTN als ganztägige internationale Konferenz durchgeführt. Sie soll einen Überblick über die unterschiedlichen europäischen Systeme der Auswahl und Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen – und Richtern sowie deren berufliche Karrieren geben. Die …

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Verwaltungsgericht Wien: Ausschreibung einer Richterplanstelle

Beim Verwaltungsgericht Wien kommt die Planstelle eines Richters/einer Richterin zur Ausschreibung. Die Ausschreibung wird diese  Woche im Amtsblatt der Wiener Zeitung, im Amtsblatt der Stadt Wien sowie auf der Homepage des VwG Wien kundgemacht werden. Ende der Ausschreibungsfrist wird Donnerstag, der 14. März 2019 sein.

Bundesverwaltungsgericht: Arbeitsbelastung weiter massiv gestiegen

Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts weist allein für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.1.2018) einen Neueingang von knapp 42.000 Verfahren aus, das sind um 50% mehr Verfahren als im Jahr davor.

Diese Entwicklung ist auf die überdimensionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl zurückzuführen ist. Drei von vier Beschwerdefällen betreffen diese Rechtsbereiche.

Obwohl von den 219 Richterinnen und Richtern im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 29.200 Verfahren abgeschlossen werden konnten – das ist ein Plus von 22,7 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 – ist die Zahl offener Verfahren auf rund 35.000 Verfahren weiter gestiegen. Trotz der stetig anwachsenden Zahl an Verfahrensabschlüssen steigt aber nicht nur die Anzahl der offenen Verfahren, sondern auch die damit verbundene durchschnittliche Verfahrensdauer kontinuierlich an.

Bei Einrichtung des Gerichtes im Jahr 2014 war von einer deutlich geringeren Arbeitsbelastung gerechnet worden. So wurden vor fünf Jahren bloß rund 20.000 Fälle verzeichnet.

Personelle Aufstockung notwendig

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Auswahlverfahren abgebrochen

Das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidentenamts am Landesverwaltungsgericht (LVwG) startet neu. Das hat die rot-blaue Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Regierung folgt einer Empfehlung der Objektivierungskommission, die seit Juli 2018 Kandidaten für die Nachfolge des amtierenden LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer gesichtet und befragt hatte.

Aber statt eine mit einem Reihungsvorschlag verbundene Empfehlung an die Regierung zu senden, die den unbefristeten Top-Job vergibt (Mindestgehalt: 6.008,90 Euro brutto), empfiehlt die mehrheitlich aus weisungsgebundenen Landesbeamten bestehende fünfköpfige Kommission unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidenten Karl Mitterhöfer nun den „Abbruch“ des bisherigen Verfahrens und die Neuausschreibung. Auch das Gesetz, in dem das Bestellungsverfahren geregelt ist, solle überarbeitet werden.

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Betteln verbieten – nicht so einfach

Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (VfGH 22.09.2017, V 58/2017 ua).

Die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch hingegen wurde vom Verfassungsgerichtshof aktuell als rechtmäßig erachtet, da kein absolutes Verbot des stillen Bettelns erfolgte und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verblieben (VfGH 11.12.2018, V 19/2018 ua).

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht Bewerbung zurück

In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.

Das „Auswahlverfahren“ für die Präsidentenbesetzung war Gegenstand kritischer Berichterstattung in den Medien, da der Anschein einer „Freunderlwirtschaft“ bestehe. Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hatte mit scharfen Worten kritisiert, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen wollte. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

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FÜNF JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IN ÖSTERREICH – EINE BILANZ

von Siegfried Königshofer

 (Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)

Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der  EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.

Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.

Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen

 

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VfGH Judikatur / Überprüfungspflicht des Betretungsverbots

Mit Erkenntnis vom 25.9.2018, G 414/2017, hat der VfGH einen gegen § 38a Abs. 6 SPG gerichteten Gesetzesprüfungsantrag abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Wien hatte gegen die mit BGBl. I Nr. 152/2013 geänderte Fassung des § 38a Abs. 6 SPG verfassungsrechtliche Bedenken geäußert: Während  die Sicherheitsbehörde in der Erstfassung verpflichtet worden war, durch ihre Organe verhängte Betretungsverbote binnen 48 Stunden ex nunc zu überprüfen, bezog sich diese Prüfungspflicht jetzt nur mehr auf den Zeitpunkt der Verhängung, also ex tunc.

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RZ Editorial 12/18: Die Ruhe vor dem Sturm?

2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.

von Mag. Christian Haider

 

Das heurige Frühjahr war in der gesamten Justiz von der Sorge geprägt, dass die massiven Einsparungen im Justizbudget das Funktionieren der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen oder gar gefährden könnten. Auch wenn die von allen Bedienstetengruppen getragenen Proteste Erfolg zeigten und die schlimmsten Spitzen ab geschliffen werden konnten, blieb dennoch ein harter, spürbarer Sparkurs bestehen, der nach wie vor negative Auswirkungen zeigt, trotz aller Bemühungen, die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen.

Leider besteht kein Grund, die Einschätzungen aus dem Frühjahr neu zu bewerten oder zu revidieren.

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Judikatur VfGH / Burgenländische Mindestsicherung teilweise verfassungswidrig

Teile der burgenländischen Mindestsicherung sind verfassungswidrig, das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Die Deckelung pro Haushalt und die Wartefrist werden aufgehoben.

Das burgenländische Mindestsicherungsgesetz wurde im März 2017 mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Teilen der Liste Burgenland im Landtag beschlossen. (Siehe dazu: Burgenland kürzt und deckelt).

Fixbetrag für Deckelung unzulässig

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