
Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.
Maßnahme fehlte angemessene Begründung
Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“.
Nach Einrichtung der Verwaltungsgerichte war die Frage offen, ob – so wie bei Entscheidungen der UVS – bereits gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes ein Rechtsmittel erhoben werden kann oder erst gegen dessen schriftliche Ausfertigung.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.
Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.
Verbesserungspotential, was die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte sowie die Qualität der Entscheidungen betrifft, orten die NEOS. Sie wenden sich daher mit einem
Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.
Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.