„Klimacamps“ können unter das Versammlungsgesetz fallen

Die Zurückweisung der Anmeldung verstieß gegen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Der VfGH hat den Beschwerden einer Frau stattgegeben, die Versammlungen in Form des „sechsten österreichischen Klimacamps“ abhalten wollte: Diesbezügliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wien, die die Frau angefochten hatte, verstoßen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.  

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VwGH Judikatur / Umweltrecht: Bei geschützten Tierarten haben anerkannte Umweltorganisationen das Recht auf Überprüfung und Aufhebung von Verordnungen auf Grundlage des Unionsrecht

Obwohl der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als „streng geschützte Art“ aufgelistet ist, ermöglichen bereits vier Bundesländer das Abschießen von Wölfen, zwei weitere wollen noch heuer folgen. Die „Entnahmen“ werden mittels Verordnung geregelt, gegen die es nationalstaatlich kein Rechtsmittel gibt. Nach dem „Fischotter“- Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof besteht aber das Überprüfungs-und Antragsrecht anerkannter Umweltorganisation auf Grundlage des Unionrechts.

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EuGH: Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen

Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.05.2023, C-575/21, entschieden, dass das Unionsrecht Schwellenwerten entgegensteht, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.

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Maiforum 2023 (Teil 1) – grundrechtliche Vorgaben zur (organisatorischen) Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit

Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.

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VwGH Judikatur / Ärztegesetz: Zulässigkeit von Meinungsäußerungen von Ärzten zu Corona-Maßnahmen

Die Ärztekammer war gegen einen Mediziner wegen dessen öffentlicher Äußerungen betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, insbesondere der Masken- und Impflicht, mit einer Disziplinarstrafe vorgegangen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt Reichweite und Grenzen freier Meinungsäußerungen von Medizinern auf.

Gegenstand des Verfahrens zur Zl. Ra 2021/09/0269 waren Äußerungen des Arztes, dass die Corona-Maßnahmen teils unverhältnismäßig gewesen seien, Stoffmasken keinen effektiven Beitrag leisten würden bzw. andere Maßnahmen sinnvoller wären sowie dass er Impfungen zwar nicht ablehne, aber nur für jene Menschen sinnvoll halte, die durch Covid-19 ein hohes Risiko hätten. Eine generelle Impfpflicht lehne er aufgrund des kurzen, (zum Zeitpunkt der Äußerungen) dreimonatigen Beobachtungszeitraums, insbesondere betreffend die Wirkungsdauer der Impfung ab. Vor allem wisse man nicht, ob geimpfte Personen die Infektion weitergeben würden, so der Arzt.

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VfGH hebt Bestimmungen zur Sozialhilfe im Bund und Wiener Mindestsicherung auf

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 15.03.2023, G 270-275/2022-15, V223-228/2022-15, sowohl Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) als auch des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) aufgehoben.

Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, dass Wohnkostenpauschale und Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle ausschließlich als Sachleistung gewährt werden dürfen. Es ist dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht entgegenzutreten, wenn er bei der Ausgestaltung von Sozialhilfeleistungen das Ziel verfolgt, einer zweckwidrigen Mittelverwendung entgegenzuwirken. Der dem Gesetzgeber dabei eingeräumte Gestaltungsspielraum wird jedoch durch den Gleichheitsgrundsatz insofern beschränkt, als es ihm verwehrt ist, Regelungen zu treffen, für die eine sachliche Rechtfertigung nicht besteht.

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VfGH Judikatur / Dienstrecht: Keine Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat

Der Verfassungsgerichtshof teilt die vom Verwaltungsgerichtshof erhobenen Bedenken gegen die Zuständigkeit gewählter Personalsenate zur Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen nicht. Die Anträge des Verwaltungsgerichtshofs zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtgesetz wurden abgewiesen (VfGH 07.03.2023, G 282-283/2022)

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs handle es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Die Zuständigkeit eines Personalausschusses (Personalsenates), in dem gewählte Richter:innen die Mehrheit haben, sei verfassungsrechtlich nicht gedeckt, da dessen Zusammensetzung nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG entspreche.

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