Polnische Richter fühlen sich unter Druck gesetzt

Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich  jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.

Die Maßnahmen der Justizverwaltung, die im Zusammenhang mit der Justizreform in Polen gesetzt wurden, werden vehement kritisiert.

Einschüchterung von Richtern

Die Repressionen, denen einzelne Richter und der Gerichtspräsident des Gerichts grundlos ausgesetzt seien, würden an die sozialistische Zeit Polens (bis zum Jahr 1989) erinnern. Richter würden durch grundlose Disziplinarverfahren unter Druck gesetzt. Ziel dieser Maßnahmen sei offenkundig, die Richter einzuschüchtern.

Bei Disziplinarverfahren gegen Richter seien darüber hinaus wesentliche prozedurale Schlechterstellungen vorgenommen worden. Letztlich würden Disziplinarverfahren gegen Richter damit politisiert.

Medienkampagne gegen Justiz

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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Mögliche Korruption bei begünstigten Staatsbürgerschaften

Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften

Vor möglicher Korruption bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren warnt ein globales Antikorruptionskonsortium. Gefordert werden auch von Österreich mehr Transparenz und die Offenlegung des Verleihungsverfahrens für begünstigte Staatsbürgerschaften.

Kritik an fehlender Transparenz

„Konkrete Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die fehlende Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren nicht nur international, sondern auch in Österreich ein Einfallstor für Korruption darstellt. Korruption darf jedoch nicht ‚part of the game‘ sein. Österreich sollte unter allen Umständen vermeiden, auch nur den Anschein zu erwecken, dass man sich hierzulande Staatsbürgerschaften kaufen kann“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Abteilung von Transparency International.

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Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.

Unter anderem wurde gerügt, dass die Auswahl der Gerichtspräsidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter. Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE)aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Justizminister nimmt Stellung

Im „Situation-Report 2017“ über die Situation der Justiz in Europa wird ein Schreiben des österreichischen Bundesministers für  Verfassung, Reformen,  Deregulierung und Justiz veröffentlicht (Seite 72 des Berichts), in dem dieser darauf hinweist, dass dieser Vorwurf nicht die österreichische Rechtslage widerspiegle („This  does  not  reflect  the  current  legal situation in Austria“).

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„Transparency International“: Österreich braucht ein Informationsfreiheitsgesetz

Entschlossene Maßnahmen für Transparenz und gegen Korruption fehlen

In einem aktuellen Ranking von „Transparency International“ wird Österreich  erst auf Platz 16 geführt, in einer Gruppe mit Australien, Island, Belgien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Als „very clean“ werden jene Länder bezeichnet, in denen Korruption im öffentlichen Sektor als am geringsten wahrgenommen wird. Das sind im aktuellen Ranking zwölf Länder, die von Neuseeland, Dänemark und Finnland angeführt werden. Österreich ist aktuell nicht unter den „sehr sauberen“ Staaten zu finden.

Gesetzliche Maßnahmen notwendig  

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Verfassungsgerichtshof: Kritik an der Bestellung neuer Richter – ein Überblick

FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Die zwei durch Pensionierungen zu Jahresende 2017 frei gewordenen Posten im VfGH werden auf Vorschlag von Nationalrat und Bundesrat besetzt – und die Parlamentskammern führen (nicht öffentliche) Hearings durch, jeweils am 23. und am 27. Februar.

Da die Namen der neuen Richter schon feststehen, sorgt die  Vorgangsweise der Regierung für viel Kritik. Die Hearings der rund 40 zum großen Teil sehr qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten würden damit zur Farce.

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Einsparungen (1): Neuregelung der Sachwalterschaft soll verschoben werden

Verschiebung aus Kostengründen

Mit den von allen Parteien im April 2017 beschlossenen Erwachsenenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 59/2017) wurde u.a. die Sachwalterschaft neu geregelt bzw. Alternativen dazu vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli 2018.

Die Regierung überlegt nun, das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes aus Geldmangel um zwei Jahre zu verschieben. Das Justizministerium bestätigt laut orf.at, dass die Ablösung des 30 Jahre alten Sachwalterrechts „Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen ist“. Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Mio. Euro betragen, wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken und bis 2022 durch den Abbau von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen auf null zurückgegangen. Das gesamte Justizbudget betrug für das Jahr 2017 rund 1,4 Milliarden Euro.

Auch die Richtervereinigung hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Erfolg der geplanten Neuregelungen nicht unerheblich davon abhängt, in welchem Ausmaß die Betroffenen Unterstützung – wie etwa durch Erwachsenensozialarbeit – erhalten und auch eine Erhöhung des Justizbudgets unbedingt erforderlich ist. Mit der derzeitigen Personalsituation könne dies nicht bewältigt werden.

Für Volksanwältin „nicht nachvollziehbar“

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (2)

„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien

Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des  fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.

Algorithmen sind nicht neutral

Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der Internet-Big-Five basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (1)

In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).

Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.

Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.

Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze

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Richterernennung (2): Ex-Justizminister soll Verfassungsrichter werden

apa

Keine Wartefrist für Ex-Politiker

Man muss fast 100 Jahre zurückgehen, um ähnliche Fälle zu finden. Zuletzt gab es in der Ersten Republik direkte Wechsel aus der Regierung in den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter könnte nun wieder jemand mehr oder weniger direkt aus der Regierung in das Höchstgericht wechseln. Anders als beim Präsident bzw. Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes gibt es für die Ernennung von Expolitikern zu „einfachen“ Richtern keine sogenannte „Cooling-off“ – Phase.

Kritik an Nebentätigkeiten

Nach einem Bericht des „Standard“ stoße die Bestellung von Brandstetter bei etlichen Richtern des Verfassungsgerichtshofs auf  Unverständnis, habe er doch als Ex-Minister jahrelang in der Justiz und über Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben (mit)bestimmt, sodass Befangenheiten entstehen könnten.

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