
Trotz einer Klage der Europäischen Kommission wurden an Polens Oberstem Gericht Richterstellen neu besetzt.
Präsident Andrzej Duda ernannte 27 weitere Richter. Das Präsidialamt in Warschau erklärte, die Ernennungen seien im öffentlichen Interesse und stünden im Einklang mit der Verfassung. Kritiker werfen Duda vor, vollendete Tatsachen zu schaffen und so die Unterordnung der Justiz unter die politische Führung voranzutreiben.
Der Präsident setzte sich damit über eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts hinweg, das sich dafür ausgesprochen hatte, vor der Vereidigung neuer Richter zunächst eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Die regierende nationalkonservative PiS-Partei hatte die Justizreform mit der Begründung angestoßen, Richter aus der kommunistischen Ära müssten ersetzt werden. Viele der Richter am Verfassungsgericht wurden gezwungen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, halten dies aber für verfassungswidrig. Unterstützt von der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts setzte die Behörde die Nominierung neuer Richter bis zu einer Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs aus.
In einem Beitrag in der deutschen Tageszeitung „DIE WELT“ beschreibt der Journalist Bartosz T. Wielinski, Leiter des Auslandsressorts der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza,“ die Situation der polnischen Richter: Ziel der Regierungspartei sei es, Richter austauschen und ihrem politischen Einfluss unterstellen. Ein bewährtes Mittel dazu sei deren persönliche Diffamierung. Medienberichte, die beweisen sollen, dass richterliche Urteile von durch und durch korrupten Menschen gefällt werden, gebe es praktisch ununterbrochen seit 2016.
In der Stellungnahme Nr. 17 (2014) beschäftigt sich der Beirat der europäischen Richter (CCJE) mit dem Spannungsfeld zwischen einer adäquaten Beurteilung von Richtern und deren Unabhängigkeit. 

Letzte Woche wurden von den Abgeordneten der „Neos“ im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher auf die aktuellen Diskussionen über Richterbesetzungen Bezug nimmt, aber auch auf Mängel und Verbesserungspotentiale hinweist, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert haben.
Die Diskussionen rund um die Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in Österreich reißen nicht ab. In einem Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Patrick Segalla, aus seiner Sicht dazu Stellung.
Nachdem Mag. Hubert Keyl seine Bewerbung für das Richteramt am Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen hat, stellt sich die Frage, ob das Auswahlverfahren geändert werden soll. Insbesondere geht es um die im Richterdienstgesetz vorgesehene persönliche Eignung zum Richteramt.