Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Der Grund dafür: Das Gericht zweifelte an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz.
Die Rechtssache (C-216/18) wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg im Rahmen eines Eilverfahrens zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung dazu findet heute statt. Der Gerichtshof hatte sich bereits im Verfahren betreffend die Kürzung von Richtergehältern in Portugal zur obersten Instanz erklärt, um über die Unabhängigkeit der Richter in den Mitgliedsstaaten zu befinden.
Rechtsstaatsprinzip ist das Rückgrat der Europäischen Union