Einsparungen (1): Neuregelung der Sachwalterschaft soll verschoben werden

Verschiebung aus Kostengründen

Mit den von allen Parteien im April 2017 beschlossenen Erwachsenenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 59/2017) wurde u.a. die Sachwalterschaft neu geregelt bzw. Alternativen dazu vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli 2018.

Die Regierung überlegt nun, das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes aus Geldmangel um zwei Jahre zu verschieben. Das Justizministerium bestätigt laut orf.at, dass die Ablösung des 30 Jahre alten Sachwalterrechts „Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen ist“. Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Mio. Euro betragen, wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken und bis 2022 durch den Abbau von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen auf null zurückgegangen. Das gesamte Justizbudget betrug für das Jahr 2017 rund 1,4 Milliarden Euro.

Auch die Richtervereinigung hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Erfolg der geplanten Neuregelungen nicht unerheblich davon abhängt, in welchem Ausmaß die Betroffenen Unterstützung – wie etwa durch Erwachsenensozialarbeit – erhalten und auch eine Erhöhung des Justizbudgets unbedingt erforderlich ist. Mit der derzeitigen Personalsituation könne dies nicht bewältigt werden.

Für Volksanwältin „nicht nachvollziehbar“

Für Interessenvertreter ist ein Aussetzen des Gesetzes inakzeptabel. „Das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP). „Die Finanzierung wurde vor einem Jahr zugesichert. Ich gehe davon aus, dass das gesetzeskonform umgesetzt wird“, so Brinek. Das Erwachsenenschutzgesetz „war das größte gesellschaftspolitische Projekt der vergangenen Legislaturperiode im Justizbereich“ und müsse wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. „Auf eine andere Variante will ich mich gar nicht einlassen“, sagte Brinek.

Hier den Beitrag auf orf. at lesen …

Siehe dazu auch: Erwachsenenschutzverschiebung –  Keine Frage des Geldes

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