In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).
Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)” in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.
Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.
Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze
Ein Team des University College London (UCL) hat einen Algorithmus entwickelt, der bereits mit einer Wahrscheinlichkeit von 79 % voraussagen kann, ob eine Beschwerde, in welcher die Verletzung von Grundrechten behauptet wird, Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Dabei wurde durch sogenannte neuronale Netze die Entscheidungssammlung einzelner Gerichte anhand der Fakten und der Begleitumstände des Falles, der Rechtslage und der besonderen persönlichen Eigenschaften der Beschwerdeführer ausgewertet. Das Programm lernt dann, in welchem Verhältnis einzelne dieser Aspekte zu bestimmten Entscheidungen stehen und entwickelt von jedem Richter ein „Entscheidungsprofil“.
Ziel ist es, ein Programm zu entwickeln, welches möglichst verlässlich die Gerichtsentscheidung vorhersehen kann, um so gezielt Klagen einbringen zu können. Gleichzeitig könnten nach Meinung der Forscher derartige Programme die Vorbereitung und Entscheidungsfindung von Grundrechtsverfahren quasi „automatisieren“.