„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (2)

„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien

Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des  fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.

Algorithmen sind nicht neutral

Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der Internet-Big-Five basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

Welche neuen Möglichkeiten bietet „Big Data“? 

Gleichzeitig bietet “Big Data” auch neue Möglichkeit, die erst im Entstehen sind. Das betrifft die Frage, wie “Big Data” für den besseren Zugang der Bürger zum Recht genützt werden kann, wie mehr Transparenz öffentlicher Institutionen und deren Tätigkeit erreicht werden kann, wie durch „Big Data“ die Effizienz und Effektivität gerichtlicher Verfahren verbessert werden kann oder richterliche Entscheidungen – bezogen auf Qualität und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze – verbessert werden könnten.

Siehe dazu: „Roboter“- Anwalt verfasst Einspruchsschreiben

Und: Chatbot-Anwalt hilft Flüchtlingen dabei, Asyl zu bekommen

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