
Das oberste Gericht des Landes hat die neue Disziplinarkammer für Richter für rechtswidrig erklärt
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das oberste Gericht des Landes die neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung.
Das nationale polnische Gericht folgte damit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-585/18 u.a,. mit dem der Gerichtshof dem nationalen Gericht aufgetragen hatte, selbst zu prüfen, ob die Erfordernisse der Unabhängigkeit erfüllt werden oder nicht.
Die Disziplinarkammer ist ein wesentliches Element der von der Regierung initiierten Justizreformen. Sie soll Disziplinarmaßnahmen gegen Richterinnen und Richter überwachen. Das Gremium kann jeden Richter oder Richterin sowie Staatsanwalt oder Staatsanwältin entlassen.
Der Druck auf die Richterschaft in Polen wird größer. Jetzt wurde auch gegen den Präsidenten einer der größten polnischen Richtervereinigungen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Tausende Polen demonstrierten für den suspendierten Richter, der die umstrittene Justizreform infrage gestellt hatte
In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rund 40 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.

Gegenstand des Urteils des EuGH vom 19.11.2019, Rechtssache C-585/18 u.a., war die Frage nach der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen. Der EuGH nahm das Verfahren zum Anlass für allgemeine Ausführungen über die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.
Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.
Wie vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) und dem Verein der Richter/innen des