EU-Justizbarometer (2): Erstmals Daten der österreichischen Verwaltungsgerichte enthalten

Für die seit dem Jahr 2014 bestehenden Verwaltungsgerichte waren  im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten bisher nicht oder nur unvollständig enthalten. Das hat sich mit dem Justizbarometer 2018 geändert. Nunmehr ist ab dem Jahr 2016 ein Vergleich mit anderen Systemen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU möglich.

Dabei zeigt sich, dass nur bei den Verwaltungsgerichten in Schweden, Deutschland, Finnland und den Niederlanden der Arbeitsanfall höher ist als in Österreich (Abbildung 6).  Von diesen Ländern ist die Verfahrensdauer in Schweden und den Niederlanden am kürzesten, Österreich liegt  gleichauf mit Deutschland im Mittelfeld (Abbildung 10). Die Dauer der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine der kürzesten aller Höchstgerichte in der EU (Abbildung 11). Bei der Anzahl anhängiger Verwaltungsverfahren pro 100 Einwohner liegt Österreich im oberen Drittel der EU-Staaten (Abbildung 17).

Die Kriterien für die Finanzierung der Justizsysteme werden in den meisten Justizsystemen in Europa von der Exekutive vorgegeben oder es erfolgt die Finanzierung auf Grundlage bisheriger Erfahrungen, so auch in Österreich. Nur in 5 Mitgliedsstaaten werden bei der Finanzierung der Justizsysteme auch die Forderungen der Gerichte berücksichtigt (Abbildung 39).

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EU-Justizbarometer (1): Österreich bei Justizunabhängigkeit weiter auf Rang drei in EU

Österreich liegt bei der von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz auf Rang drei in der EU hinter Dänemark und Finnland. Wie aus dem gestern in Brüssel veröffentlichten „Justizbarometer 2018“ der EU-Kommission weiter hervorgeht, schneidet Kroatien in puncto Unabhängigkeit am schlechtesten ab.

Durchschnitt bei 56 Prozent

Dänemark liegt mit 87 Prozent Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz an der Spitze der 28 EU-Staaten. Finnland kommt auf 82 Prozent, Österreich auf 81 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt bei 56 Prozent. Kroatien liegt mit nur 23 Prozent Vertrauen am Ende der Skala, gefolgt von der Slowakei (29 Prozent) und Bulgarien (30 Prozent).

Im Vergleich zu 2017 ist die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in Estland am meisten gestiegen (plus 14 Prozent), vor Spanien und Portugal (je plus acht Prozent) und Griechenland (plus sieben Prozent). Am stärksten abgenommen hat der Index in Kroatien (minus neun Prozent), Polen (minus acht Prozent) sowie Zypern und Malta (je minus fünf Prozent). Österreich wies 2017 noch einen Wert von 77 Prozent auf, dieser erhöhte sich um vier auf 81 Prozent.

Niedriger Anteil an Anwälten

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Deutschland: Verwaltungsrichter auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

In außergewöhnlichen Situationen, welche vorübergehend erhöhten Personalbedarf mit sich bringen,  dürfen Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz ernannt werden.

Diese Entscheidung hat das  deutsche Bundesverfassungsgericht getroffen (Beschluss vom 22. März 2018, 2 BvR 780/16).

Die Möglichkeit Beamte zu Richtern auf Zeit (Mindestdauer zwei Jahre) zu ernennen, war mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 in die deutsche Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen worden (§ 17 und § 18 VwGO).

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Rechtspanorama am Juridicum: Kann die Justiz sparen?

 

© Helmut Fohringer, APA

 Die Richter protestieren gegen Budgetkürzungen in der Justiz. Die Koalition ist ihnen zwar ein Stück entgegengekommen; für ausreichend Kanzleipersonal und für den wachsenden Bedarf an Richtern fehle aber das Geld, warnen die Richter.

Ist Sparen in der Justiz überhaupt möglich? Und wenn, dann wo?

14. Mai 2018, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16,
1010 Wien

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EuGH: Schiedsgerichte können nicht die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.

So auch in der Rechtssache C-284/16, bei der es um ein Abkommen ging, das im Jahr 1993 zwischen der Slowakei und den Niederlanden geschlossen wurde.

Da die slowakische Regierung zuerst den slowakischen Krankenversicherungsmarkt für Privatinvestoren geöffnet hatte, die Liberalisierung dann aber wieder rückgängig machte, klagte ein niederländischer Versicherungskonzern dadurch entstandenen Verluste vor einem Schiedsgericht in Deutschland ein. Dieses erklärte die Slowakei im Jahr 2012 für schuldig und sprach Schadenersatz zu. Dagegen klagte wiederum die Slowakei, die deutschen Gerichte legten dem Fall dem EuGH vor.

Schiedsgerichte verletzen „Autonomie des Unionsrechts“

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EuGH: Portugal durfte Richterbezüge vorübergehend kürzen

Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen „Tribunal de Contas“ verstießen nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, da sie nur vorübergehend im Zusammenhang mit einer Konsolidierung eines übermäßigen Haushaltsdefizits  und einer Portugal von der Europäischen Union gewährten Finanzhilfe erfolgt seien.

Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 27.02.2018 entschieden (Az.: C-64/16).

Der portugiesische Gesetzgeber senkte ab Oktober 2014 bei einer ganzen Reihe von Personen, die ein öffentliches Amt innehaben oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, vorübergehend die Bezüge. Dazu gehörten auch die Richter des portugiesischen Tribunal de Contas (Rechnungshof). Die Kürzungen wurden mit einem Gesetz von 2015 ab dem 01.01.2016 schrittweise aufgehoben. Die portugiesische Richtergewerkschaft ASJP klagte im Namen der betroffenen Richter gegen die Kürzungen. Sie vertritt die Auffassung, die Kürzungen verstießen gegen den “Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“, der nicht nur in der portugiesischen Verfassung, sondern auch im Unionsrecht verankert sei.

Allgemeine Sparmaßnahmen rechtfertigen auch Kürzung von Richtergehältern

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Auslieferung verweigert –Irischer „High Court“ bezweifelt Unabhängigkeit polnischer Gerichte

EU hat ein Strafverfahren gegen Polen eingeleitet. – imago/ZUMA Press

Derzeit können in der Europäischen Union Urteile in Zivil- oder Handelssachen in einem Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Gleiches gilt für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Eine irische Richterin stoppt jetzt die Auslieferung eines Drogenhändlers nach Polen  wegen der Sorge um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Damit wird die polnische Justizreform zur Nagelprobe für die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Richterin Aileen Donnelly bezeichnete die polnischen Justizreformen als „schädlich“ für den Rechtsstaat und die Demokratie in Polen. Sollte der Drogenhändler ausgeliefert werden, sei nicht sichergestellt, dass ihn ein faires Verfahren erwarte. Einen vergleichbaren Fall habe es in der EU noch nicht gegeben, sagte er der frühere Präsident des polnischen Verfassungsgerichts.

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Polnische Richter fühlen sich unter Druck gesetzt

Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich  jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.

Die Maßnahmen der Justizverwaltung, die im Zusammenhang mit der Justizreform in Polen gesetzt wurden, werden vehement kritisiert.

Einschüchterung von Richtern

Die Repressionen, denen einzelne Richter und der Gerichtspräsident des Gerichts grundlos ausgesetzt seien, würden an die sozialistische Zeit Polens (bis zum Jahr 1989) erinnern. Richter würden durch grundlose Disziplinarverfahren unter Druck gesetzt. Ziel dieser Maßnahmen sei offenkundig, die Richter einzuschüchtern.

Bei Disziplinarverfahren gegen Richter seien darüber hinaus wesentliche prozedurale Schlechterstellungen vorgenommen worden. Letztlich würden Disziplinarverfahren gegen Richter damit politisiert.

Medienkampagne gegen Justiz

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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Mögliche Korruption bei begünstigten Staatsbürgerschaften

Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften

Vor möglicher Korruption bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren warnt ein globales Antikorruptionskonsortium. Gefordert werden auch von Österreich mehr Transparenz und die Offenlegung des Verleihungsverfahrens für begünstigte Staatsbürgerschaften.

Kritik an fehlender Transparenz

„Konkrete Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die fehlende Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren nicht nur international, sondern auch in Österreich ein Einfallstor für Korruption darstellt. Korruption darf jedoch nicht ‚part of the game‘ sein. Österreich sollte unter allen Umständen vermeiden, auch nur den Anschein zu erwecken, dass man sich hierzulande Staatsbürgerschaften kaufen kann“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Abteilung von Transparency International.

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