Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat Verschärfungen im Asylrecht aufgehoben. Konkret wurde ein umstrittener Gesetzesartikel aufgehoben, der es Slowenien im Fall erneuter erhöhter Flüchtlingsankünfte ermöglicht hätte, das Asylrecht komplett auszusetzen und seine Grenzen für Asylsuchende dichtzumachen.
Das Verfassungsgericht erklärte die entsprechenden Bestimmungen von Artikel 10b des Fremdengesetzes für verfassungswidrig. Sie verstießen gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des „non-refoulement“ (Nichtzurückweisung), hieß es in einer Mitteilung. Die Höchstrichter trafen die Entscheidung mit acht zu einer Stimme.
An der Grenze abgewiesen
Der Regelung zufolge konnte das Parlament beschließen, dass Slowenien überhaupt keine Asylanträge mehr annimmt, wenn öffentliche Ordnung und innere Sicherheit durch einen Zustrom von Migranten gefährdet wären. Die mit „besonderen Umständen“ begründete Maßnahme wäre auf sechs Monate begrenzt gewesen und hätte bei Bedarf verlängert werden können.
Unter diesen besonderen Umständen wären Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen worden, selbst wenn sie beabsichtigt hätten, in Slowenien einen Asylantrag zu stellen. Flüchtlinge, die es dennoch ins Land geschafft hätten, wären automatisch und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge in den benachbarten EU-Staat (in der Regel Kroatien) abgeschoben worden. Ausgenommen waren kranke Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige.
Grundlegende Menschenrechte
Die Regelung, die unter der Regierung des liberalen Ex-Premiers und jetzigen Außenministers Miro Cerar eingeführt wurde, sollte verhindern, dass Slowenien bei erhöhten Ankünften zur Sackgasse für Flüchtlinge auf der Balkanroute würde. „Das Gesetz würde zweifellos dieses Problem effektiv lösen. Aber eine effiziente Lösung von Krisensituationen, die durch Massenmigration entstehen können, entbindet den Staat nicht von seinen Pflichten, grundlegende Menschenrechte zu beachten“, schrieb die Verfassungsrichterin Špelca Mežnar in ihrer zustimmenden Stellungnahme zu dem Urteil.
Menschenrechtsorganisationen, der Europarat und das UN-Flüchtlingshochkommissariat hatten die Maßnahmen schon vor ihrem Beschluss scharf kritisiert. Trotzdem wurde sie im Jänner 2017 mit einer lagerübergreifenden Mehrheit von 47 zu 18 Stimmen verabschiedet.
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