Tausende Polen demonstrierten für den suspendierten Richter, der die umstrittene Justizreform infrage gestellt hatte
In Polen gingen am vergangenen Sonntag landesweit tausende Menschen zur Unterstützung eines suspendierten Richters auf die Straße, der die umstrittenen Justizreformen der Regierung infrage gestellt hatte. „Ehre und Ruhm für Richter, die sich nicht brechen lassen“ und „Unabhängige Gerichte sind das Recht aller Bürger“ war auf Schildern vor dem Justizministerium in der Hauptstadt Warschau zu lesen. Viele trugen EU-Flaggen. Proteste gab es auch in anderen Städten, darunter Krakau, Posen, Stettin und Breslau.
Mit den Protesten sollte der Richter Paweł Juszczyszyn unterstützt werden, der bei der Prüfung einer Berufung in der ostpolnischen Stadt Olsztyn die Unabhängigkeit des Richters infrage stellte, der das ursprüngliche Urteil gefällt hatte. Dieser Richter war vom neuen, von der rechtsnationalistischen Regierungspartei gegründeten Nationalen Justizrat ernannt worden. Kritiker werfen dem Gremium mangelnde Unabhängigkeit vor.
Richter ermutigt Kollegen
In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rund 40 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.

Gegenstand des Urteils des EuGH vom 19.11.2019, Rechtssache C-585/18 u.a., war die Frage nach der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen. Der EuGH nahm das Verfahren zum Anlass für allgemeine Ausführungen über die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.
Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.
Wie vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) und dem Verein der Richter/innen des
Die elf Verwaltungsgerichte (zwei Verwaltungsgerichte des Bundes sowie neun Verwaltungsgerichte der Länder) haben mit rund 770 Richterinnen und Richtern in den Jahren 2014 bis Mitte 2019 421.993 Rechtssachen entschieden.
Das Verwaltungsgericht Wien hatte nun erstmals über eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Beschwerde gegen ein Verwaltungsgericht gemäß Art.130 Abs. 2a B-VG zu entscheiden. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und ausgesprochen, dass der Anwendungsbereich der Bestimmung sehr eng zu sehen ist (VGW-102/013/3668/2019).
Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.