„Legal Tech“-Produkte setzen RIS unter Druck

Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.

So ermöglicht „Lexis 360“ eine neue Art des Recherchierens, bei der neben klassischen Suchresultaten auch weiterführende Artikel und Links mit Visualisierungen geliefert werden – und das auf eine Weise, die einen raschen Überblick ermöglicht. Lexis SmartScan erkennt Rechtsbegriffe in gescannten Dokumenten und empfiehlt sofort die passende Literatur. Lexis ContractMaster, das gemeinsam mit der Kanzlei Eisenberger & Herzog entwickelt wurde, ermöglicht eine automatische Vertragserstellung mit laufend aktualisierten Klauseln.

Viele neue Produkte

Bei Manz wurden der Rechtsdatenbank (RDB) vor kurzem Videos hinzugefügt, berichtet Wolfgang Pichler, Leiter von Business Development. In einem Fassungsvergleich von alten und neuen Gesetzen werden die Unterschiede in Farbe ausgewiesen. Beim „Manz Link Butler“ können Kunden viele hundert Seiten lange Dokumente hochladen.

Die Software erkennt darin Zitate und verlinkt sie sogleich mit der richtigen Quelle in der Datenbank. Und abseits der Inhalte bietet Manz eine Cloud an, in der Kunden Daten speichern und vor allem leicht mit Partnern austauschen können.

So mancher Einzelanwalt kommt hingegen mit dem kostenlosen Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) aus, in dem die meisten höchstgerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht werden, sagt Pichler. „Das ist unser größter Konkurrent.“

Was im RIS nicht steht

Das RIS ist allerdings auch die Achillesferse der Rechtsinformation in Österreich, klagt Nikolaus Forgo, Professor für Rechtsinformatik an der Universität Wien. Nicht einmal alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs seien dort veröffentlicht, und die Urteile der unteren Instanzen noch viel weniger.

Was nicht rechtskräftig sei, finde man im Wortlaut gar nicht, selbst so gewichtige Erkenntnisse wie die 18-Millionen-Euro-Strafe der Datenschutzbehörde gegen die Post AG. Die Auswahl werde oft willkürlich von Gerichten und Behörden getroffen.

„Für mich, der sich viel damit befasst, ist es oft nicht transparent, warum das eine veröffentlicht wird und das andere nicht“, sagt Forgo. So manches Dokument müsse man sich mühsam bei Gerichten oder Anwälten erfragen.

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