Brexit macht Rechtslage noch komplexer, Politik delegiert Entscheidungen an Gerichte
Weiter kompliziert wird die Rechtslage durch den „Brexit“ und dem damit verbunden „Nordirland-Protokoll“. Es sieht vor, dass Nordirland als einziger Teil des United Kingdom Teil der Europäischen Union bleibt. Personen, die in Nordirland geboren sind, können nach dem Karfreitags-Abkommen entweder die britische Staatsbürgerschaft annehmen, die irische Staatsbürgerschaft oder Doppelstaatsbürger werden. In den letzten beiden Fällen werden sie damit auch zu Unionsbürgern, die sich auf die Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie berufen können. Was die Frage, welches Recht auf konkrete Sachverhalte anzuwenden ist, weiter unübersichtlich machen kann.
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