VfGH hegt Bedenken gegen die taxative Aufzählung der Anspruchsberechtigten im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)

§ 5 Abs. 2 WMG dürft nach der vorläufigen Annahme des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in seinem Prüfungsbeschluss vom 11.12.2024, E 2690/2024, der Grundsatzbestimmung des § 4 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) insofern zuwiderlaufen, als er die bezugsberechtigten Drittstaatsangehörigen taxativ aufzuzählen scheint. Dies dürfte bewirken, dass Drittstaatsangehörige nur bei Nachweis eines in § 5 Abs. 2 WMG ausdrücklich genannten Aufenthaltstitels anspruchsberechtigt sind. Nach § 4 Abs. 1 SH-GG sind Leistungen der Sozialhilfe jedoch dauerhaft niedergelassenen Fremden zu gewähren, die sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, ohne das Erfordernis bestimmte Aufenthaltstitel zu normieren.

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Ungarns Justiz: Schweigen durch Druck?

In Ungarn stehen Richter:innen, die sich für Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Rechtsprechung einsetzen, unter zunehmendem Druck. Dies zeigen zwei Fallbeispiele, die vom Hungarian Helsinki Committee veröffentlicht wurden. Richter András Kovács habe wiederholt Missstände öffentlich gemacht und regierungskritische Entscheidungen getroffen. Seine Aufdeckung von Unvereinbarkeiten zwischen ungarischem Recht und EU-Recht sowie seine Kritik am Fallzuweisungssystem der Kúria (Höchstgericht in Ungarn) habe zu einer Reihe von Repressionen geführt: von der Auflösung seines Senats bis hin zu Publikationsverboten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und fragwürdigen Disziplinarverfahren.

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Allein der Verzicht auf Sideletter macht Ernennungsverfahren nicht transparenter

Markus Thoma, Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen, zeigt in seinem Gastkommentar im Standard auf, dass der Verzicht auf Sideletter bei der Postenbesetzung bei Gericht längst nicht alle offenen Fragen löse. Er repliziert dabei auf die Aussage des Bundeskanzlers kürzlich in der ZIB 2, er wolle Jobbesetzungen transparent ins Regierungsprogramm aufnehmen. Dazu müsse das Regierungsprogramm – so Thoma – konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren unter Einbindung der Justiz und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorsehen, um den europäischen Standards zu entsprechen.

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Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar

Aufgrund eines Vorabentscheidungsansuchens des VwGH vom 14.09.2022 (EU 2022/0016; Ra 2021/20/0425) hielt der EuGH in seiner Entscheidung vom 04.10.2024, C-608/22 und C-609/22, fest, dass bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau es genügt, wenn ein Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es muss nicht konkret festgestellt werden, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht.

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ÖRAK Präsident warnt vor Gefährdung des Rechtsstaats

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) analysiert in seiner Studie „Fieberkurve des Rechtsstaats“ die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Die Ergebnisse dieses Jahres seien laut Kammerpräsidenten ernüchternd. Das Fieber steige. Österreich erreiche den schlechtesten Wert, der je gemessen worden sei.

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Datenschutzreparatur für das Medienprivileg geplant

Der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022) hat bereits vor eineinhalb Jahren das datenschutzrechtliche Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt, das in § 9 Abs. 1 DSG für die Tätigkeiten zu journalistischen Zwecken der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit kategorisch den Vorrang gegenüber dem Recht auf Datenschutz einräumte und sämtliche Datenschutzregeln ausschloss. Die Reparatur des „Medienprivilegs“ soll nun mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgen.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG): (eingeschränkter?) Rechtschutz

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 hat sich Michael Rohregger, Rechtsanwalt und Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, mit dem Thema Rechtschutz nach dem IFG beschäftigt und die Fragestellungen und Unsicherheiten, die es bis zum Inkrafttreten zu klären und zu lösen gilt, aufgezeigt.

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Leitungsfunktionen am LVwG Steiermark sollen zukünftig befristet werden?

In der Steiermark wurde ein Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetzes – StObjG zur Begutachtung versendet. Dieses Gesetz soll auch für die Bestellung der Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichtes gelten. Es hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen und ist eine Begutachtungskommission vorgesehen, die rein mit Personen aus der Verwaltung besetzt sein soll. Weiters ist vorgesehen, dass die Bestellung befristet für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen soll. Erst im Anschluss daran ist eine unbefristete Weiterbestellung zulässig. Parteistellung im Bewerbungsverfahren wird den Kandidaten keine gewährt.

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VfGH: Keine generelle sachliche Zuständigkeit der LVwG bei Richtlinienbeschwerden

Über Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien entschied der VfGH in seinem Erkenntnis vom 28.02.2024, G533/2023 ua., dass die generelle sachliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte zur Entscheidung über Richtlinienbeschwerden betreffend das Verhalten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegen kompetenzrechtliche Vorgaben verstößt. Die Zuständigkeit für Richtlinienbeschwerden, wenn Rechtssachen in Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden, liegt vielmehr beim Bundesverwaltungsgericht.

Der VfGH hob dementsprechend die Bestimmung des § 89 Abs. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) idF BGBl. I 161/2013 mit Ablauf des 31.08.2025 auf.

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