
Die ZIB 2 widmete sich gestern dem Thema „Intransparenz und Postenschacherei“ bei Personalentscheidungen bei Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die aktuelle Regierung habe sich eigentlich dieser Kritik entziehen wollen, indem sie ganz offen ins Regierungsprogramm geschrieben habe, welcher Partei das jeweilige Vorschlagsrecht für welchen Posten zukomme. Dies betreffe derzeit gerade die Besetzung des Präsidiums des Verwaltungsgerichtshofes. Beide Leitungsfunktionen seien ausgeschrieben worden und die Bewerbungsfrist ende heute. Wer diese Funktionen erhalten soll, entscheide der Bundeskanzler und sein Vize, gehe man nach den Vorgaben im Regierungsprogramm. Es bedeute jedoch „nur ein Hauch von Transparenz“, wenn nun klargestellt sei, welchem Politiker das Vorschlagsrecht zukomme; so bleibe der entscheidende Einfluss der Politik auf Personalentscheidungen in der Justiz bestehen. Dies werde vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen und von Transparency International kritisiert.








