Eine Anfrage des Obergerichtes Prag an den Europäischen Gerichtshof macht deutlich, wie dringend die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich geworden ist. In der Rechtssache C-60/12 wird beim EuGH angefragt, welche generellen Merkmale ein Gericht haben muss und ob die Unabhängigen Verwaltungssenate diese Merkmale erfüllen. Anlass für dieses Verfahren ist die Vollstreckung von österreichischen Geldstrafen in …
In der Zeit vom 11. bis 12. September fand in Bukarest (Rumänien) das erste von der AdministrativeLaw Sub-Working Group der EJTN organisierte Migration and Asylum Law seminar statt.
An dieser, im National Institute of Magistracy (NIM) abgehaltenen Veranstaltung nahmen neben Richterinnen des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesasylgerichtshofes und VerwaltungsrichterInnen aus ganz Europa auch zwei Kollegen vom UVS-Wien teil.
Beim Aufbau einer unabhängigen Justiz ist das östliche EU-Mitglied noch längst nicht am Ziel Die rumänische Regierung hat sich wegen ihrer jüngsten Beschneidung des Rechtsstaates eine scharfe Schelte aus Brüssel eingefangen. „Die politische Anfechtung von Gerichtsentscheidungen, die Aushebelung des Verfassungsgerichts und üblicher politischer Verfahren sowie die aufgehobene Gewaltenteilung stellen den Willen der Regierung infrage, Rechtstaatlichkeit …
Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht
Herausgeber: VUVS
Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.
Nach den jüngsten politischen Krisen in Rumänien und Ungarn schlägt Justizkommissarin Viviane Reding jetzt eine ständige Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor.
Die jüngsten politischen Krisen in Rumänien und Ungarn sind nach Ansicht der Europäischen Kommission Anlass für eine systematische Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten.
Entgegen der Meinung der EU dürften sich Österreicher keine Unterstützung bei grenzüberschreitenden Datenschutzproblemen erwarten.
RAINER KNYRIM (Die Presse)
Im Juni diesen Jahres wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle publiziert, mit der auch die DSK per 1.1.2014 abgeschafft und durch die neuen Verwaltungsgerichte ersetzt wird.
Die Kodifizierung des europäischen Verwaltungsverfahrens soll das Vertrauen der Bürger in eine transparente, verantwortungsvolle Verwaltung der Union stärken. Dies fordert der am 10. Juli 2012 vom Rechtsausschuss geprüfte Entwurf des Initiativberichtes 2012/2024(INI) von Luigi Berlinguer.
Darin wird von der Kommission die Vorlage eines Verordnungsvorschlags für ein europäisches Gesetz über Verwaltungsverfahren gefordert. Berlinguer sprach von einem „Novum für Europa“. Derzeit existieren unterschiedliche, rechtlich nicht bindende Regelwerke der einzelnen EU-Organe und -Institutionen.
Welche konkreten Schritte gesetzt werden könnten, konnte der Kanzler aber noch nicht sagen
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem Schlussantrag der österreichischen Datenschutzkommission mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen. Sie sei organisatorisch eng mit dem Bundeskanzleramt verbunden.
EuGH misst vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu
Nach dem Verfahren gegen die Deutsche Datenschutzkommission beschäftigt sich der EuGH nun mit der Frage, ob die Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission der Datenschutzrichtlinie entspricht.
Wie das Urteil des EuGH vom 11. März 2010 (Az. C-518/07 )zeigt, misst der Gerichtshof vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu. Die Organisation von Rechtsschutzeinrichtungen darf keinen politischen Einfluss oder Druck auf diese erlauben.
Die Politik plant, dass Bürger nach Gerichtsentscheidungen eine Norm noch selbst beim Verfassungsgerichtshof anfechten können. Diese Neuerung ist aber nicht nötig, sie würde nur das Verfahren in die Länge ziehen.
Dr. Ronald Rohrer, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs
Der OGH hat sich Reformüberlegungen nie verschlossen. Hier geht es aber um zentrale Fragen der Lebensgestaltung, wie Obsorge für Kinder, Bestand des Arbeits- oder Mietverhältnisses, Konsumentenschutz, die Möglichkeit, Exekution zu führen oder Pensionen zu erstreiten und vieles mehr, über deren möglichen Ausgang die Menschen nicht im Ungewissen sein sollen. Wie auch immer man die Gesetzesbeschwerde gesetzestechnisch konstruiert, vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre der Rechtsstreit nicht geklärt; es könnte nicht sicher disponiert werden. Die erhebliche Verfahrensverlängerung – nach der vom VfGH veröffentlichten Statistik käme es inklusive Anfechtungsfrist zu einer zusätzlichen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mindestens zehn Monaten – geht zulasten der rechtsuchenden Bevölkerung.
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