Entgegen der Meinung der EU dürften sich Österreicher keine Unterstützung bei grenzüberschreitenden Datenschutzproblemen erwarten.
RAINER KNYRIM (Die Presse)
Im Juni diesen Jahres wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle publiziert, mit der auch die DSK per 1.1.2014 abgeschafft und durch die neuen Verwaltungsgerichte ersetzt wird.
Die Kodifizierung des europäischen Verwaltungsverfahrens soll das Vertrauen der Bürger in eine transparente, verantwortungsvolle Verwaltung der Union stärken. Dies fordert der am 10. Juli 2012 vom Rechtsausschuss geprüfte Entwurf des Initiativberichtes 2012/2024(INI) von Luigi Berlinguer.
Darin wird von der Kommission die Vorlage eines Verordnungsvorschlags für ein europäisches Gesetz über Verwaltungsverfahren gefordert. Berlinguer sprach von einem „Novum für Europa“. Derzeit existieren unterschiedliche, rechtlich nicht bindende Regelwerke der einzelnen EU-Organe und -Institutionen.
Welche konkreten Schritte gesetzt werden könnten, konnte der Kanzler aber noch nicht sagen
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem Schlussantrag der österreichischen Datenschutzkommission mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen. Sie sei organisatorisch eng mit dem Bundeskanzleramt verbunden.
EuGH misst vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu
Nach dem Verfahren gegen die Deutsche Datenschutzkommission beschäftigt sich der EuGH nun mit der Frage, ob die Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission der Datenschutzrichtlinie entspricht.
Wie das Urteil des EuGH vom 11. März 2010 (Az. C-518/07 )zeigt, misst der Gerichtshof vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu. Die Organisation von Rechtsschutzeinrichtungen darf keinen politischen Einfluss oder Druck auf diese erlauben.
Die Politik plant, dass Bürger nach Gerichtsentscheidungen eine Norm noch selbst beim Verfassungsgerichtshof anfechten können. Diese Neuerung ist aber nicht nötig, sie würde nur das Verfahren in die Länge ziehen.
Dr. Ronald Rohrer, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs
Der OGH hat sich Reformüberlegungen nie verschlossen. Hier geht es aber um zentrale Fragen der Lebensgestaltung, wie Obsorge für Kinder, Bestand des Arbeits- oder Mietverhältnisses, Konsumentenschutz, die Möglichkeit, Exekution zu führen oder Pensionen zu erstreiten und vieles mehr, über deren möglichen Ausgang die Menschen nicht im Ungewissen sein sollen. Wie auch immer man die Gesetzesbeschwerde gesetzestechnisch konstruiert, vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre der Rechtsstreit nicht geklärt; es könnte nicht sicher disponiert werden. Die erhebliche Verfahrensverlängerung – nach der vom VfGH veröffentlichten Statistik käme es inklusive Anfechtungsfrist zu einer zusätzlichen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mindestens zehn Monaten – geht zulasten der rechtsuchenden Bevölkerung.
In seinem Beschluss vom 25. April 2012, 4 L 488/12.DA.A., ist das Verwaltungsgericht Darmstadt zu der Einschätzung gelangt, dass die Republik Italien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention nebst ihren Zusatzprotokollen gegenwärtig nicht mehr hinreichend nachkommt.
Nach Ansicht des Gerichtes ist davon auszugehen, dass sich Italien schutzsuchenden Ausländern ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen wolle und nicht mehr willens oder in der Lage sei, die europaweiten Mindeststandards zur Durchführung von Asylverfahren und zur Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen U 466/11 und U 1836/11 mit dem Verhältnis von Europäischer Grundrechtecharta zum Bundesverfassungsgesetz auseinandergesetzt. Anlass dafür waren Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes.
Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht
Im Streit über die ungarische Staatsreform klagt die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Durao Barroso heute in Brüssel mit.
Dabei handelt es sich um zwei Klagen wegen Verletzung der EU-Verträge. Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht.
„Die Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union“ war das Thema der von der UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Vereinigung der Euroäischen Verwaltungsrichter am 12.4.2012 in den Prunkräumen des Wiener Rathauses veranstalteten internationalen Konferenz.
Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union referierten über Organisation, Zuständigkeit und Verfahren der Verwaltungsgerichte in ihren Heimatstaaten. Besondere Aktualität erfuhr die Veranstaltung im Hinblick auf die in Österreich bevorstehende Einführung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.
„Wir haben noch ernsthafte Fragen in Hinblick auf mögliche Verletzungen von EU-Recht bezüglich der vorgezogenen, verpflichtenden Pensionierung von 274 Richtern und Staatsanwälten in Ungarn und bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding
Die EU-Kommission setzt zwei Verstoßverfahren gegen Ungarn wegen Bedenken zur Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörde und zur Justiz fort.
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