Kommt europäisches Verwaltungsverfahren ?

Die Kodifizierung des europäischen Verwaltungsverfahrens soll das Vertrauen der Bürger in eine transparente, verantwortungsvolle Verwaltung der Union stärken. Dies fordert der am 10. Juli 2012 vom Rechtsausschuss geprüfte Entwurf des Initiativberichtes 2012/2024(INI) von Luigi Berlinguer.

Darin wird von der Kommission die Vorlage eines Verordnungsvorschlags für ein europäisches Gesetz über Verwaltungsverfahren gefordert. Berlinguer sprach von einem „Novum für Europa“. Derzeit existieren unterschiedliche, rechtlich nicht bindende Regelwerke der einzelnen EU-Organe und -Institutionen.

Die Verordnung soll – gestützt auf das in Art. 41 der Grundrechte-Charta der EU verankerte „Recht auf gute Verwaltung“ – Bürgern und Unternehmen einen einheitlichen Mindeststandard an Verfahrensregeln im Bereich der direkten EU-Verwaltung garantieren. Neben der Gewährleistung wesentlicher Verfahrensgrundsätze, wie die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit, soll ein Minimum an grundsätzlichen Verfahrensregeln, bspw. ein Recht auf Anhörung sowie Begründungspflichten eingeführt werden. Die Möglichkeit der Vertretung wird in Empfehlung 4.4 rudimentär angesprochen. Die Kommission beurteilt die Empfehlungen dagegen als noch zu abstrakt. Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen endet am 19. September 2012.

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