Durch die verspätete Umsetzung der Rückführungsrichtlinie sind die Unabhängigen Verwaltungssenate für Berufungen gegen alle Rückkehrentscheidungen zuständig.
Über einen türkischen Staatsangehörigen, der im Jahr 1989 nach Österreich eingewandert ist und sich seither rechtmäßig hier aufhält, wurde aufgrund seines Fehlverhaltens ein Aufenthaltsverbot verhängt; seine dagegen erhobene Berufung wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol mit Bescheid vom 14. Februar 2011 ab.