Die Europäische Union der Rechtspfleger (E.U.R) wurde 1967 gegründet. Die Union ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation), seit 5. Mai 1971 mit mitwirkendem Status beim Europarat und seit 2003 als eine Organisation mit einem Beobachterstatus bei der CEPEJ, dem Europäisches Komitee für die Wirksamkeit der Justiz.
Die E.U
.R repräsentiert den Beruf des Rechtspflegers und vergleichbarer höherer Beamter in Europa. Mehrere nicht-europäischen Organisationen sind der E.U.R als assoziierte Mitglieder beigetreten, also hat die E.U.R nicht nur in Europa Einfluss.
Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.
Am 1. November 2012 ist die überarbeitete Fassung der Verfahrensordnung in Kraft getreten. Auch das Vorabentscheidungsverfahren ( Artikel 93 bis 114 der Verfahrensordnung) hat einige wesentliche Änderungen erfahren.