Verfassungsrechtler über Corona-Verordnung uneins

Coronavirus

Verfassungsrechtler sind sich über die am Dienstag in Kraft tretende „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“, die Österreich einen neuerlichen Lockdown bringt, einigermaßen uneins. Vor allem die darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen werden unterschiedlich bewertet. Einig ist man sich hingegen, dass verpflichtende Massentests einer gesetzlichen Grundlage bedürften.

Während die am Sonntag veröffentlichte Verordnung vom früheren Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, als im Großen und Ganzen für ausreichend bestimmt gesehen wird, äußerte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber der APA Bedenken. „Eine Regelung dieser Tragweite und Bedeutung hätte sich mehr an juristischer Eindeutigkeit verdient“, so Funk.

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Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt Lockdown – Opposition stimmte dagegen

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu. Die SPÖ verweigerte diesmal ihre Zustimmung, weil sie die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht ablehnt. Gegen diese Maßnahme laufen auch NEOS und FPÖ Sturm. Im Gegensatz zu den Blauen, die auch gegen den Lockdown sind, halten Rote und Pinke aber die Notbremse für notwendig.

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Neue Plattform Justiz Online gibt Bürgern Zugang zu ihren Verfahren

Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.

Steuerberater und auch immer mehr Steuerzahler sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie über die Internetplattform Finanz Online mit dem Finanzamt kommunizieren und sich dort informieren. Die gleiche Möglichkeit soll in Kürze allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, die in Justizverfahren verwickelt sind.

Auf der Legal-Tech-Konferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch das Projekt Justiz Online präsentiert, das im Lauf des Monats starten soll. Mithilfe einer Handysignatur kann jeder Beteiligte Einsicht in den Stand der Dinge seines Straf- oder Zivilverfahrens nehmen, sagt Martin Hackl, der Chief Digital Officer des Justizministeriums, der für die als „Justiz 3.0“ bekannte Digitalisierung des Justizwesens verantwortlich ist.

„Bisher war das Projekt Justiz 3.0 nach innen gerichtet, nun wollen wir die Vorteile auch nach außen bringen“, sagt er. „Die Plattform ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin gedacht. Wir wollen ihnen mehr Transparenz für ihre Verfahren geben.“

Akteneinsicht ermöglichen

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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OSZE: Funktionieren der Gerichtsbarkeit in pandemiebedingten Notstandssituationen

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat einen umfassenden Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeit der Rechtssysteme in den 57 Teilnehmerstaaten in Europa, Zentralasien und Nordamerika veröffentlicht. Der Bericht gibt einen ersten Überblick darüber, wie Gerichte in den einzelnen Staaten auf die durch die Pandemie bedingten Notstandssituationen reagierten.

Gleichgelagerte Problemstellungen für alle Justizsysteme

Im Bericht werden jene Problemstellungen zusammengefasst, welche von den Justizsystemen in praktisch allen Teilnehmerstaaten zu bewältigen sind. Dabei geht es etwa um die Frage, wer innerstaatlich für die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Richter, des Gerichtspersonals und der Verfahrensbeteiligten verantwortlich ist, wie bei einer teilweisen oder vollständigen Schließung der Gerichte die Priorisierung der Verfahren und der Umgang mit Rückständen erfolgt, wie die Datensicherheit bei Videokonferenzen und bei der Anwendung anderer IT-Lösungen gewährleistet wird und ganz allgemein, wie unter Pandemiebedingungen die Einhaltung der Grundsätze des fairen Verfahrens gewährleistet werden kann. Zur Veranschaulichung der Fragestellungen verweist der Bericht dazu auf konkrete Beispiele aus den verschiedenen Justizsystemen.

Notstandsgesetzgebung als rechtsstaatliches Problem

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Corona-Krise: Lernt der Rechtsstaat?

Online-Diskussion zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung

In einer Diskussionsrunde der Universität Wien und des STANDARD diskutierten gestern Nikolaus Forgó, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung an der Universität Wien, Franz Merli und Magdalena Pöschl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien über eine mögliche Krise des Rechtsstaats und darüber, was der Gesetzgeber aus dem ersten Lockdown gelernt hat.

Diskutiert wurden die Rolle des Verfassungsgerichtshofs, mögliche Anwendungsprobleme bei der neuen Schutzmaßnahmenverordnung und die Frage, ob die aktuelle Situation eine Krise des Rechtsstaats bedeutet oder ein Beispiel für das Funktionieren des Rechtsstaates ist.

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Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht: Online-Diskussion zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung (05.11.2020)

Auch für die Rechtswissenschaften werfen die neuen Corona-Schutzmaßnahmen jede Menge rechtsstaatliche Fragen auf.

Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht (Universität Wien) veranstaltet aus diesem Grund eine Online-Diskussion, an der u.a. Univ.-Prof. Dr. Franz Merli und Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, beide Experten für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie die Journalistin Gabriele Scherndl (STANDARD) teilnehmen werden.

Die Veranstaltung ist für 05.11.2020, 18.00 Uhr angesetzt.

Ziel der Veranstaltung ist eine „vom Einzelfall losgelöste erste Einordnung der Verordnung“.

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Corona- Krise: Der 2. Lockdown – neue Schutzmaßnahmen in Kraft

Coronavirus

Mit der Kundmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befindet sich Österreich ab 3.11.2020 im 2. „Lockdown“. Die Verordnung stützt sich auf das COVID-19 Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz und soll bis 30.11.2020 in Kraft sein. Für diesen Zeitraum findet die COVID-19 Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) keine Anwendung.

In der juristischen Diskussion über die getroffenen Maßnahmen kristallisieren sich insbesondere drei Aspekte heraus:  Einmal geht es darum, wie evidenzbasiert die Maßnahmen sind, dh inwieweit die verordneten Maßnahmen auf Grund der zur Verfügung stehenden Datenlagen tatsächlich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Regelungen, die auch den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger betreffen, im COVID-19 Maßnahmengesetz Deckung finden bzw verfassungskonform sind.

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Corona Krise: „Die Maßnahmen müssen jetzt passgenauer sein“

(Interview mit dem Vorsitzenden der deutschen Verwaltungsrichter zu den neuen Einschränkungen auf zeitonline)

In Deutschland sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Corona-Regeln von den Verwaltungsgerichten in sog. Eilverfahren aufgehoben worden. Zuletzt wurde die Schließung von Hotels als rechtswidrig erklärt.

Dazu stellte etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg fest, die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Trotz steigender Fallzahlen seien keine Ausbrüche in Hotels bekannt, Grund für die steigenden Zahlen seien Feiern in größeren Gruppen und Aufenthalte in Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, etwa in Schulen und Pflegeheime.

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Corona-Krise: Bundesländer setzen rechtliche Schritte gegen Feiern in privaten Bereichen

Coronavirus

Der oberösterreichische Landeshauptmann Stelzer hatte Mittwoch in einer auf Facebook live übertragenen Ansprache rechtliche Schritte gegen private Feiern in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Nach einem Bericht des „Standard“ wurden derartige Einschränkungen auch von den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg erlassen. Laut Auskunft des Sozialministeriums stützen sich diese Maßnahmen -– wie auch die Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministers an sich – auf das Epidemiegesetz.

„Keine Rechtsgrundlage nach Epidemiegesetz“

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