Mit dem Ende letzter Woche verkündetem Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben und festgestellt, deren Beschlüsse zum Staatsanleihekaufprogramm seien kompetenzwidrig erfolgt. (Siehe dazu: Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020)
In Reaktion auf dieses Urteile hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gewarnt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der Europäischen Zentralbank das Justizsystem der Europäischen Union gefährden könne. Zwar kommentiere der EuGH Urteile nationaler Gerichte nicht, teilte der Gerichtshof mit. Er verwies allerdings die ständige Rechtsprechung des EuGH, wonach „ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist“, so der Gerichtshof.
Individualanträge und Haftungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat zur Frage, ob es EU-Recht widersprach, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt.
Behörden und Verwaltungsgerichte werden ab Mai wieder den Betrieb hochfahren. Die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen bringt das 12. Covid-19-Gesetz, welches gestern im Nationalrat beschlossen wurde.