Zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 bzw. 2004, die die Beschäftigung von Asylwerbenden eingeschränkt haben, sind gesetzwidrig. Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen. Als solche hätten sie aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen. Da eine derartige Kundmachung nicht erfolgt ist, hat der VfGH diese Bestimmungen als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Verordnungsprüfungsverfahren hat bestätigt, dass sich diese Erlässe nicht in einer bloßen Information über die geltende Rechtslage erschöpfen, sondern darüber hinaus verbindliche (einschränkende) Regelungen über die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerbende enthalten.
Bestrebungen, der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, finden auf juristischer Ebene vor allem in zwei Bereichen Niederschlag: In der Forderung nach Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ – 
In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.
Nachdem eine von ÖVP und Grünen beantragte
Der Landeshauptmann von Wien hat mit der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 zusätzlich zu den Regelungen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministers begleitenden Maßnahmen ab 1. Juli vorgesehen.
Am Montag Abend wurde die 2. COVID-19-Öffnungsverdnung sowie die 1. Novelle zu dieser Verordnung kundgemacht. Darin werden die Details zu den weiteren Lockerungen der Covid-Maßnahmen ab 1. Juli und weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht geregelt.
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.
Deutliche Worte fand ÖRAK-Präsident Rupert Wolff zur Debatte rund um den „Ibiza“-U-Ausschuss.