Umweltrecht: Französisches Verwaltungsgericht setzt Regierung Ultimatum bei Klimaschutz

Frankreichs Klimaziel sieht eine Emissions-Verminderung um 40 Prozent bis 2030 vor. Doch die Regierung handelt nicht schnell genug – und erhält nun eine Frist.

Im Kampf gegen klimaschädliche Treibhausgase hat das oberste französische Verwaltungsgericht der Regierung eine Frist bis zum 31. März kommenden Jahres gesetzt. Bis dahin müsse die Regierung „zusätzliche Maßnahmen“ ergreifen, um das Klimaschutzziel einer Emissionsverminderung um 40 Prozent bis 2030 zu erreichen. Das teilte der Staatsrat letzte Woche in Paris mit.

Die Pariser Institution, die die Regierung bei der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben berät, ist gleichzeitig das oberste Verwaltungsgericht des Landes. Die nordfranzösische Küstengemeinde Grande-Synthe in der Nähe von Dünkirchen hatte sich an den Staatsrat gewandt – sie fordert schon länger zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Regierung. Die Richter hatten bereits festgestellt, dass die Gemeinde am Meer besonders von Auswirkungen des Klimawandels betroffen sei.

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