In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Europäische Mechanismen bis jetzt wirkungslos
Ernste rechtsstaatliche Defizite sieht Voßkuhle in Polen und Ungarn, in beiden EU-Mitgliedstaaten haben die rechtspopulistischen Regierungen massiv auf die Justiz zugegriffen. Ein derartig tiefgreifender Umbau des nationalen Rechtssystems kann auch aus Sicht der EU-Rechtsgemeinschaft nicht folgenlos bleiben. Schließlich hatte der Europäische Rat 1993 mit Blick auf die EU-Osterweiterung die sogenannten Kopenhagener Kriterien beschlossen, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Dazu gehört eine rechtsstaatliche Grundordnung. (Siehe dazu: Das „Kopenhagen-Dilemma“ oder das Glaubwürdigkeitsproblem der EU)
Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.
Weltweit zwingen Gerichte in wegweisenden Urteilen Staaten und Konzerne zu mehr Klimaschutz.
Ein gestern vorgestelltes Volksbegehren fordert ein umfassendes Reformpaket zur Korruptionsbekämpfung und Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, Stärkung der Ermittlungsbehörden und Sanktionen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung.
Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist,
Die EU-Kommission fordert von Österreich Verbesserungen beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
In der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung wurden noch kleine Anpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr vorgenommen, die seit heute in Kraft ist.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern europäische digitale Identitätsnachweise (EUid) zur Verfügung zu stellen, welche EU-weit genützt werden können.
Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.