Umweltrecht: Sollten Wälder und Flüsse selber klagen dürfen?

Bestrebungen, der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, finden auf juristischer Ebene vor allem in zwei Bereichen Niederschlag:  In der Forderung nach Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ – wie derzeit in Frankreich – und in der Forderung, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen.

Mit letzter Forderung, die von vielen als abwegig gehalten wird, beschäftigt sich ein aktueller Beitrag der „Legal Tribune Online“. Und es zeigt sich, dass die Forderung, Rechte von Ökosystemen anzuerkennen, bereits seit den 70er Jahren besteht.

Inzwischen haben Gerichte, z.B. in Kolumbien und Indien, oder Rechtsordnungen, etwa in Neuseeland und Ecuador, Rechte auf Existenz und Regeneration der Natur anerkannt. In Ecuador sind diese Rechte sogar verfassungsrechtlich verankert. Das kolumbianische Verfassungsgericht sprach erstmals im Jahre 2016 dem drittgrößten Fluss des Landes subjektive Rechte zu. Das oberste Zivilgericht des Landes verlieh in einem Verfahren zu illegalen Waldrodungen im kolumbianischen Amazonasgebiet dem gesamten Gebiet Rechtspersönlichkeit.

Selbst dort, wo man es nicht erwarten würde, in den USA, gibt es ein Beispiel dafür. Vergangenes Jahr hatte in Orange County, Florida, bei einer Volksabstimmung eine deutliche Mehrheit (89 %) für die Anerkennung von Rechten von Gewässern gestimmt. Mittlerweile haben gerade mehrere Gewässer Klage gegen ein Bauvorhaben eingereicht, um eine Beschädigung oder Zerstörung der Gewässer zu verhindern.

Selbst in der Schweiz gibt es Bestrebungen für eine Verfassungsreform, mit dem Ziel, der Natur zumindest partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben.

Hier geht’s zum Beitrag auf „Legal Tribune Online“…

Siehe dazu:  Gefährdete Flüsse erhalten Rechtspersönlichkeit

Und: Kommt das Recht auf Klimaschutz in die Verfassung?

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