Umweltrecht: Deutsches Bundesverfassungsgericht fällt richtungsweisendes Klima-Urteil mit Signalwirkung

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt mit seiner gestern veröffentlichten Entscheidung die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Damit erhält Klimaschutz in Deutschland Verfassungsrang.

Nach dem als historisch bezeichneten Urteil des „Hohe Rat der Niederlande“ im Dezember 2019 und dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Paris im Februar 2021 hat nun das nächste nationale Höchstgericht mehrere Klimaklagen für – zumindest teilweise – begründet erklärt. Die Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes sind im Hinblick auf die verfassungsrechtlich bindenden Ziele des Pariser Klimaabkommens aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in Teilen verfassungswidrig. Die Richter aus Karlsruhe haben den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren.

BVerfG warnt vor radikaler Reduktionslast für nachfolgende Generationen

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Epidemiegesetz: Lange Warteschlange bei Entschädigung

Tausende Verfahren wegen Entschädigungsanträgen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, es geht um Millionenbeträge.

Die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 ist längst Geschichte, die Behörden aber wird sie noch lange beschäftigen. Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, wobei die Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Die FPÖ wollte wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich muss nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.

In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden zu Beginn der Pandemie tausende Betriebe von den Bezirkshauptmannschaften nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Ende März erfolgten die Schließungen dann nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.

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Digitalisierung: EU-Kommission gibt Rechtsrahmen für die Anwendung künstlicher Intelligenz vor

Der von der EU-Kommission vergangene Woche vorgelegte „Rechtsrahmen“ für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) enthält eine Liste an Technologien, die in Zukunft verboten werden sollen.

Genannt werden Social-Credit-Systeme wie in China oder biometrische Überwachung im öffentlichen Raum, nicht aber „Killerdrohnen“.

Risikobasierte Klassifizierung

Ziel der neuen Vorschriften ist eine zukunftssichere Definition künstlicher Intelligenz, welche in allen Mitgliedstaaten direkt und in gleicher Weise Anwendung finden soll. Diese Definition folgt einem risikobasierten Ansatz, indem die Anwendungsmöglichkeiten nach Risikogruppen klassifiziert (unannehmbares, hohes, geringes oder minimales Risiko) werden.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes hat die Ausfertigung verkündeter Erkenntnisse möglichst zeitnah zu erfolgen

Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).

Rechtswirkungen der Verkündung 

Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts wird mit der mündlichen Verkündung die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes rechtlich existent, wenn sowohl der Inhalt einer Entscheidung als auch die Tatsache ihrer Verkündung in der Niederschrift festgehalten werden.

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Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird wie geplant bis 2. Mai verlängert

ParlamentDer „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird wie angekündigt bis 2. Mai verlängert. Das wurde am Donnerstag Abend vom Hauptausschuss des Nationalrats fixiert. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der mittlerweile 10. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Die übrigen Teile der Novelle, inklusive der bundesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und der Sonderbestimmungen für Vorarlberg, bleiben vorerst noch bis 5. Mai aufrecht.

Der neue Gesundheitsminister Mückstein begründete die Verlängerung des Lockdowns damit, dass die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin zu hoch sei. Die Situation habe sich gegenüber der Lage vor einer Woche nicht maßgeblich verändert. Zudem gebe es immer noch zu wenig Geimpfte. Mückstein hofft allerdings, dass die Ausgangsbeschränkungen letztmalig verlängert werden müssen, wie er sagte. Über weitere Öffnungsschritte wird die Regierung die Öffentlichkeit ihm zufolge demnächst informieren: Innerkoalitionär sei man „mehr oder weniger fertig“, darüber hinaus seien aber noch Abstimmungen nötig.

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Grüner Pass: Bioethikkommission für mehr Tempo bei Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen

Das oberste Gremium in Ethikfragen kritisiert, dass im Gesetz Geimpfte, Genesene und Getestete unterschiedlich behandelt werden.

Eines stellt die Bioethikkommission in ihrer aktuellen Stellungname zu Impffreiheiten unmissverständlich klar: Was die Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, müssen diese aufgehoben werden. Zumindest, wenn „keine zwingenden praktischen Gründe dagegensprechen“.

Die Gretchenfrage allerdings ist: Wann ist dieser Zeitpunkt erreicht, an dem Freiheitsbeschränkungen nicht mehr länger zulässig sind? In den nächsten Wochen werden zwar immer mehr Menschen eine Impfung erhalten, doch das Verhältnis zwischen Nichtgeimpften und Geimpften wird noch mehrere Monate lang sehr unausgeglichen sein. Und sofern die aktuellen Pläne halten, wird es noch im Mai zu größeren Öffnungsschritten kommen – darunter auch im Bereich der Gastro.

Kein Privileg

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Deutschland: Ausgangssperre ist fundamentaler Eingriff in die Freiheit der Menschen

Die Ausgangssperre ist schwer zu begründen und kaum durchzusetzen. Die Justiz muss sich nun das Gesamtpaket an Schutzmaßnahmen anschauen – auch die bisher geradezu skandalöse Schonung der Wirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wird vielleicht schon bald über die jüngsten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen. Mehrere Beschwerden sind angekündigt, übrigens auch von Vertretern einer strengeren Linie der Pandemiebekämpfung. Sie werden vor allem auf die Ausgangssperre zielen, die inzwischen zum Symbol geworden ist für eine Pandemiebekämpfung, die ihre Hilflosigkeit mit martialischen Einschränkungen kaschiert.

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Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Korruptionsbekämpfung: Österreich zählt zu den Schlusslichtern in Europa

Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).

Mit einer Nicht-Umsetzungsquote von 70 Prozent lag Österreich hinter der Türkei (74,2 Prozent) an vorletzter Stelle der 46 Mitgliedsstaaten. Die Türkei setzte 6,5 Prozent der GRECO-Empfehlungen vollständig um, Österreich nur fünf Prozent. Beim Rest (Österreich: 25 Prozent, Türkei: 19,4 Prozent) gab es eine teilweise Umsetzung.

Der Jahresbericht zeigt, dass sich der von Albanien bis zu den USA reichende Kreis der Mitgliedsstaaten mit den Empfehlungen der Korruptionsbekämpfer ziemlich schwer tut. Im Durchschnitt wurden lediglich 38,7 Prozent der vorgeschlagenen Schritte zur Gänze umgesetzt, weitere 37,8 Prozent teilweise. 23,5 Prozent der Empfehlungen harren in der Gesamtbilanz noch einer Umsetzung.

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Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird vorerst bis zum 25. April verlängert

Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde.

Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen. Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai – wie öffentlich angekündigt – braucht daher einen gesonderten Beschluss. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Friseurbesuche bzw. die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen erlaubt. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen werden ab 19. April nur noch in Wien und Niederösterreich gelten.

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