Am 1. September ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in Kraft getreten. Dieses bringt weitere Verschärfungen für Asylwerber, aber auch Maßnahmen um den Standort Österreich für Wissenschaftler attraktiver zu machen.
Asylwerbern kann künftig eine Kostenbeteiligung zu ihrem Verfahren abverlangt werden, außerdem können ihre Handys durchsucht werden, um den Anreiseweg zu klären. Mit der Bargeldabnahme will die Regierung eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sicherstellen. Als Maximalbetrag dafür sind 840 Euro pro Person festgeschrieben, zu belassen sind den Betroffenen aber jedenfalls Barmittel im Gegenwert von 120 Euro.
Möglich wird auch, einen vor der Ausweisung stehenden Fremden über die geltende 72-Stunden-Frist hinaus in Schubhaft festzuhalten, wenn er während seiner Anhaltung einen Asylantrag stellt und der Verdacht besteht, dass er damit nur seine Außerlandesbringung verhindern will.