Richter sehen durch Standortgesetz Rechtsschutz in Gefahr

Anders als Verfassungsdienst, Justiz- und Umweltministerium halten Rechnungshof und Richtervereinigung mit Kritik am Standortentwicklungsgesetz nicht hinterm Berg.

Gut möglich, dass auch das Nachhaltigkeitsministerium einen kritischen Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz abgegeben hat. Die Öffentlichkeit soll davon allerdings nichts erfahren. Denn im Gegensatz zu Rechnungshof, Richtervereinigung, Dachverband der Verwaltungsrichter, Kammern, Landesregierungen und Umweltorganisationen hält das von der angestrebten Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für standortrelevante Großprojekte per se tangierte Umweltministerium mit seiner Stellungnahme hinterm Berg. Einen Kommentar zu dem von vielen Seiten als verfassungs- und unionsrechtswidrig kritisierten Gesetz gab das von Elisabeth Köstinger geführte Nachhaltigkeitsministerium auch am Montag auf Nachfrage des STANDARD nicht ab.

Man habe eine umfassende Stellungnahme abgegeben, versicherte ein Sprecher des Ministeriums, richte einem anderen Minister aber nichts öffentlich aus. Ähnlich dürften es mit der brisanten Materie auch Verfassungsdienst und Justizministerium halten. Weder die vom Bundeskanzleramt ins Justizministerium übersiedelten Verfassungswächter noch das Reformministerium veröffentlichten auf der Parlaments-Website Stellungnahmen.


Wirkung fraglich

Umso harscher gingen Richtervereinigung und Rechnungshof (RH) mit dem Vorhaben ins Gericht, das zu automatischen Genehmigungen von Großprojekten führen soll, sollte jenen von der zuständigen UVP-Behörde nicht binnen zwölf Monaten anderes beschieden werden. Wohl würdigt der Leiter der Prüfungssektion des RH das Bemühen um Verfahrensbeschleunigung, er prophezeit allerdings: Das Gesetz werde seine Wirkung verfehlen, weil der Ausgleich zwischen den Interessen des Antragstellers, der Öffentlichkeit und der Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nicht mehr ausreichend stattfinden könnte, wenn das Vorhaben automatisch genehmigt wird.

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