In seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Standort-Entwicklungsgesetzes, 67/ME XXVI. GP – StEntG, stellt der Dachverband der Verwaltungsrichter gravierende rechtliche Mängel fest.
Der vorliegende Entwurf ziele – so das Vorblatt – darauf ab, dass an eine Bestätigung der Bundesregierung im Verordnungsrang „verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft“ werden. Die vorgesehenen Regelungen fielen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Beidem, sowohl der Erwartung einer Verfahrensbeschleunigung als auch der Verkennung der Reichweite unionsrechtlicher aber auch verfassungsrechtlicher Vorgaben, müsse entgegengetreten werden.