Umweltrecht (2): „Klimaklage“ gegen Europäische Union

Die Welle der Klimaklagen hat auch die Europäische Union erreicht: Zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi rufen das Gericht der Europäischen Union wegen zu schwacher CO2-Minderungsziele an.

Basis der Klagen ist unter anderem die Charta der Grundrechte, die seit dem Vertrag von Lissabon 2009 Teil des EU-Rechts ist. In der Klage wird detailliert vorgetragen, dass die Kläger alle vom Klimawandel betroffen und in ihren Menschenrechten verletzt sind.

Durch die schwachen Klimaziele – Verringerung der Emissionen um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 – würden die Grundrechte der Klägerfamilien verletzt. Auf diese könnten sich auch Menschen außerhalb der EU berufen, wenn sie durch Rechtsakte der EU betroffen sind. Insbesondere gehe es um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl der Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit.

Klage gegen Europäischen Rat und EU-Parlament

Die Kläger seien besonders bedroht von Klimawandelfolgen wie Wassermangel, Überschwemmungen, Rückzug von Eis und Schnee, Meeresspiegelanstieg sowie der Zunahme von Stürmen und Hitzewellen. Bei einigen KlägerInnen sind Eigentum und berufliches Fortkommen durch Meeresspiegelanstieg und  Sturmfluten betroffen. Dies gilt für die Familie aus Fidschi ebenso wie für die deutsche Familie von der ostfriesischen Insel Langeoog.

Die Klage vor dem Gericht der Europäischen Union richtet sich gegen den Europäischen Rat und das Parlament. Konkret gegen drei jüngst beschlossene Klima-Verordnungen und -Richtlinien der EU (ETS, Effort Sharing, LULUCF), die zur Implementierung des 2030-Ziels erlassen wurden.

Die Klage hat zum Ziel:

  • eine Reform des europäischen Emissionshandels (der Emissionen der Energiewirtschaft und energieintensive Industrie zum Gegenstand hat),
  • eine Revision der Lastenteilung (die Emissionen der nicht am EHS beteiligten Wirtschaftssektoren adressiert) sowie
  • die Einbeziehung von bislang vernachlässigten Emissionen des Landnutzungs- und Forstwirtschaftssektors (sog. LULUCF).

Siehe dazu: Familien klagen gegen zu schwache EU-Klimapolitik

EU-Kommission will Klimaziel für 2030 hochschrauben

Die EU-Kommission will das offizielle Klimaziel der Europäischen Union deutlich erhöhen. Für 2030 soll die EU international eine Senkung der Treibhausgase um 45 Prozent zusagen – statt bisher geplanter 40 Prozent. „Es ist meine Absicht, diese Frage demnächst den Mitgliedsstaaten vorzulegen“, sagte EU-Klimakommissar Miguel Arias Canete der dpa in Brüssel.

Im Oktober will der Spanier einen offiziellen Beschluss der EU-Staaten erreichen. Nach Canetes Berechnungen wird das neue Ziel erreicht, sofern die neuen EU-Beschlüsse zum Energiesparen und zum Ausbau erneuerbarer Energien umgesetzt werden.

Hier den Beitrag auf orf.at lesen …

Zur Klage, eingereicht am 23. Mai 2018 , Carvalho u. a./Parlament und Rat (Rechtssache T-330/18) …

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