CCJE Opinions (2): Die Qualität von Gerichtsentscheidungen

Seit den 90er Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht adäquat bewertet werden kann, wenn allein die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen überprüft wird. Somit steht nicht nur die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit auf dem Prüfstand, sondern auch die Gesetzgebung, können doch wenig zufriedenstellende Formulierungen oder ein ungenauer Inhalt der Gesetze oder ein mangelhafter verfahrensrechtlicher Rahmen die Qualität der Gerichtsentscheidungen beeinträchtigen.

In der Stellungnahme Nr. 11 (2008) hat der Beirat der europäischen Richter (CCJE) zur Frage der  Qualitätsmerkmale von Gerichtsentscheidungen und deren Beurteilung folgende Empfehlungen abgegeben, die hier (auszugsweise) wiedergegeben werden:


          Die Qualität der Entscheidungsfindung hängt von den Humanressourcen, Haushalts- und Sachmitteln ab, die dem einzelnen Justizsystem zugewiesen werden, sowie von der Wahrung der finanziellen Sicherheit des einzelnen Richters innerhalb dieses Systems.

          Die Professionalität des Richters ist die beste Garantie für die Qualität der Entscheidung. Die Professionalität beinhaltet eine hochwertige juristische Ausbildung sowie die Entwicklung von Wertvorstellungen hinsichtlich der Unabhängigkeit, Ethik und Standesregeln.

          Vom Richter wird dabei eine Sensibilisierung nicht nur für Rechtsinstrumente verlangt, sondern auch für nicht juristische Begriffe.

          Wichtig ist es, das Gerichtspersonal zu schulen, um die Richter von Verwaltungs- und technischen Aufgaben zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, sich bei der Entscheidungsfindung auf intellektuelle Aspekte zu konzentrieren.

          Ein fair geführtes Verfahren, eine korrekte Anwendung der Rechtsnormen, eine ordnungsgemäße Würdigung des Sachverhalts und die Vollstreckbarkeit sind Kernelemente, die eine qualitativ gute Entscheidung auszeichnen.

          Das Verfahren muss klar, transparent und überschaubar sein. Der Richter muss die Möglichkeit haben, das Verfahren aktiv und zügig zu organisieren und zu führen. Die Entscheidung muss innerhalb angemessener Frist ergehen.

          Die Zügigkeit des Verfahrens ist aber nicht der einzige Faktor, der zu berücksichtigen ist, zumal die Gerichtsentscheidung auch das Recht auf ein faires Verfahren, den sozialen Frieden und die Rechtssicherheit garantieren muss.

          Die Entscheidung muss verständlich und in einer klaren und einfachen Sprache abgefasst sein.

          Der Tenor einer Gerichtsentscheidung sollte eindeutig formuliert sein, damit er leicht wirksam werden kann oder im Falle eines Tenors, der eine Verpflichtung enthält, leicht vollstreckbar ist.

          Die Qualität der Entscheidung hängt im Wesentlichen von der Qualität der Begründung ab. Zur Begründung zählt auch die Auslegung der Rechtsnormen, wobei die Rechtssicherheit und der einheitliche Charakter der Rechtsnorm zu gewährleisten sind. Beschließt ein Gericht dennoch eine Änderung in der Rechtsprechung, sollte diese in seiner Entscheidung klar zum Ausdruck kommen.

          Die qualitative Beurteilung der Entscheidungen muss Teil der Kompetenzen des Justizverwaltungsrates sein, sollte es diesen geben, oder eines unabhängigen Organs, das bezüglich der richterlichen Unabhängigkeit dieselben Garantien aufweist.

          Um die Qualität von Gerichtsentscheidungen zu beurteilen, muss die Gerichtsorganisation in ihrer Gesamtheit kontrolliert werden. Auch hängt der Qualitätsstandard gerichtlicher Entscheidungen eindeutig von der Interaktion zahlreicher Akteure des Justizsystems ab.

          Aus Sicht der Rechtsuchenden ist nicht nur die rechtliche Qualität der jeweiligen Entscheidung im engeren Sinn maßgeblich; andere Aspekte verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit wie die Dauer, Transparenz und Führung von Verfahren, die Art der Kommunikation zwischen dem Gericht und den Parteien und die Art und Weise, in der die rechtsprechende Gewalt über ihre Arbeitsweise gegenüber der Allgemeinheit Rechenschaft ablegt.

Hier geht’s zu Opinion Nr. 11 …

Siehe dazu auch:

Die Qualität richterlicher Entscheidungen (Maiforum 2016)

 

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