Die Eckpunkte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten: Interview mit Sektionschef Dr. Gerhard Hesse (BKA)

Im Rahmen der Internationalen Konferenz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa, welche am 12. April 2012 im Wiener Rathaus stattfand, hat der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Sektionschef Dr. Gerhard Hesse, bereits über die Eckpunkte der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten referiert. In einem online- Interview fasst er die wesentlichen Inhalte nochmals zusammen.

VUVS-online: Sehr geehrter Herr Sektionschef, werden bei der Ernennung der Verwaltungsrichter signifikante Unterschiede zum Ernennungsvorgang der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen?

Hesse: Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 2 B-VG ernennt die Landesregierung den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes eines Landes. Die Landesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen. Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 3 B-VG ernennt der Bundespräsident den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes des Bundes auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen.

Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß Art. 86 Abs. 1 B-VG gemäß dem Antrag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundespräsident kann jedoch den Justizminister zur Ernennung ermächtigen. Die Bundesregierung oder der Justizminister hat Besetzungsvorschläge der zuständigen Senate der Gerichte einzuholen.

Signifikante Unterschiede zwischen der Ernennung der Verwaltungsrichter und der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen demnach nicht. Weder die Ernennungsvorschläge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch die Ernennungsvorschläge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind bindend.

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Spindelegger will Auffrischung der Demokratie

Die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sei bereits umgesetzt Er habe in seiner Zeit als Parteichef begonnen, das Verhältnis Bund und Länder auf andere Beine zu stellen, sprach Spindelegger die Reformpartnerschaft an. Maßnahmen des Stabilitätspakts wie ein Aufnahmestopp und die Aufhebung des Versetzungsschutzes im öffentlichen Dienst sowie die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder die Mindestsicherung seien bereits umgesetzt. …

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Tagung der Personalvertreter der Unabhängigen Verwaltungssenate der Bundesländer

Anders als bei der Justiz, die immer schon gewerkschaftlich bundesweit organisiert war, erfolgte die Vertretung der UVS im Personalvertretungsbereich, wenn überhaupt, lediglich auf Landesebene. Um die volle Unabhängigkeit im Interesse des Rechtschutz suchenden Bürgers auch weiterhin zu wahren, ist es mehr denn je geboten, bundesweite einheitliche Standards für die organisationsrechtlichen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Landesgesetzgebern in den Bundesländern zu schaffen

Die 1991 in allen Bundesländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) wurden als Tribunal im Sinne der Menschenrechtskonvention eingerichtet. Jeder Bürger hat das Recht, dass über ein Rechtsmittel gegen eine verhängte Strafe zumindest in der Berufungsinstanz ein unabhängiger und weisungsfreier Richter entscheidet. Die UVS haben seit mehr als 20 Jahren die Verfahren im Interesse des allgemeinen Rechtsschutzes und somit im Interesse der Bürger unabhängig und weisungsfrei geführt.

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Internationale Konferenz der Verwaltungsrichter in Wien

„Die Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union“ war das Thema der von der UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Vereinigung der Euroäischen Verwaltungsrichter am 12.4.2012 in den Prunkräumen des Wiener Rathauses veranstalteten internationalen Konferenz.

Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union referierten über Organisation, Zuständigkeit und Verfahren der Verwaltungsgerichte in ihren Heimatstaaten. Besondere Aktualität erfuhr die Veranstaltung im Hinblick auf die in Österreich bevorstehende Einführung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.

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Doping: Hoffmann blamiert die NADA

Aufgezeichnete Gespräche der Doping-Verhandlung werfen ein schiefes Licht auf das Richtergremium. Darabos  kündigt Konsequenzen an.

Ein Tonbandprotokoll erregt die Gemüter. Das Protokoll wurde auch dem KURIER zugespielt, darin festgehalten sind die Gespräche der Mitglieder der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), als diese die Urteilsfindung zum Fall des Langläufers Christian Hoffmann, 37, beraten.

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Disziplinargericht unter Beschuss

Schwere Vorwürfe erhebt die Stadtzeitung „Falter“ gegen die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt (BKA). Polizisten würden trotz schwerster Verfehlungen im Dienst belassen.

„Vorsätzliche schwere Körperverletzung und Kinderpornografie sind unerträgliche Delikte, sie haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Wir professionalisieren die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bis dahin lautet die Devise: Kontrolle durch mehr Transparenz und Verschärfung des Disziplinarrechts“, so Gabriele Heinisch-Hosek, Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

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VG-Reform könnte Gesetzesbeschwerde bringen

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit könnte Bürgern auch die Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Grüne und FPÖ fordern dies, die Koalition überlegt noch und verweist auf laufende Verhandlungen. Für die Verwaltungsgerichtsreform ist eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig.

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Richter warnen vor Fehlern bei Reform

Aus aktuellen Affären lernen

Der Krach um die Unabhängigkeit der Justiz aus Anlass der Ermittlungen gegen Werner Amon macht für Experten Fehler in der Struktur des Justizsystems sichtbar. Gerhard Reissner, Vizepräsident der Richtervereinigung, hält die Abhängigkeit der Justiz von der Politik für den Nährboden für Konflikte. Ein Fehler, der bei der anstehenden Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit vermieden werden sollte, warnen die Richter.

Mittagsjournal, 15.3.2012

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Verwaltungsgerichte: Neue Kultur

Ob das funktioniert, wird allerdings davon abhängen, wie gut diese Gerichte mit kompetentem Personal ausgestattet werden.

Conrad Seidl, Der Standard

Der Hürdenlauf wird abgeschafft – was der Bürger/die Bürgerin davon hat, wird sich zeigen

Das geht den Amtsweg.“ Der Satz hat beachtliches Drohpotenzial: Ein Akt, der auf den Amtsweg gebracht wird, durchläuft eine Reihe von Abteilungen, die mehr oder weniger lange prüfen, sodann ergeht ein Bescheid. Der Empfänger des Bescheids hat dann Gelegenheit zu berufen. Worauf sich der Vorgang wiederholt: neuer Aktenlauf, neue Prüfung, neuer Bescheid.

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