Öhlinger: „Abschied von den UVS“

Den Mitgliedern der UVS wird in den künftigen Verwaltungsgerichten der Länder eine Leitfunktion zukommen. Denn in den UVS ist das richterliche Selbstbewusstseinchon heute sehr ausgeprägt.

Der Artikel „Abschied von den UVS“ von Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger erschien in ZUV 2/2012.

Auszug:

„Die entscheidenden Neuerung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle besteht nicht darin, dass die UVS und die sonstigen weisungsfreien Verwaltungsbehörden schlicht in Gerichte umbenannt und in ihrer organisatorischen Unabhängigkeit um das eine oder andere Detail gestärkt werden. Sie liegt vielmehr zum einen in der umfassenden, prinzipiell allgemeinen Zuständigkeit der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte und zum anderen in der vorgesehenen Abschaffung aller administrativen Instanzenzüge (mit der mE richtigen Ausnahme der Gemeinden, nicht aber auch der sonstigen Selbstverwaltungskörper).

Ich sehe eine weitere wesentliche Innovation aber auch in dem richterlichen Selbstverständnis, das sich in diesen Verwaltungsgerichten entwickeln wird müssen. Dabei wird den Mitgliedern der UVS in den künftigen Verwaltungsgerichten der Länder eine Leitfunktion zukommen. Denn in den UVS ist das richterliche Selbstbewusstsein, soweit ich das als Außenstehender beurteilen kann, schon heute sehr ausgeprägt – und das entgegen mancher ursprünglichen Prophezeiung aus der Richtung der ordentlichen Gerichte.“

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