Editorial ZUV 2012/2

Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.

Mit der nunmehr in Angriff genommenen Einrichtung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit beenden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ihre seit 20 Jahren währende Tätigkeit. Ein Anlass Rückschau zu halten. Kein Geringerer als der renommierte Verfassungsrechtsexperte Prof. Theo Öhlinger zieht in seinem Beitrag eine – wie ich meine – Bilanz, die sich sehen lassen kann. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden in Österreich zu einer Zeit eingerichtet, zu der das Bewusstsein für eine unabhängige Kontrolle des Verwaltungsgeschehens noch – nennen wir es – wenig entwickelt war. Durch die Fortentwicklung sowohl der organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein gegenüber der weisungsgebundenen Verwaltung unabhängiges Judizieren möglich wurde, als auch die Entscheidungspraxis der UVS hat sich dies fundamental gewandelt. Heute zweifelt kaum noch jemand an der Notwendigkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Verwaltung.

In Zukunft wird es also auch in Österreich eine den Anforderungen internationaler Standards genügende Verwaltungsgerichtsbarkeit geben. In der Bundesrepublik Deutschland blickt man diesbezüglich bereits auf eine lange Geschichte zurück. Holger Böhmann, Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald, stellt in seinem Beitrag das bewährte System des gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutzes in Deutschland vor, das in einem oder anderen Punkt auch Beispiel gebend für Österreich sein könnte.

Bei der Lektüre wünsche ich wie immer viel Freude und Informationsgewinn!

AZ

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