Die Qualität des Rechtsschutzes und die Kostengünstigkeit für die BürgerInnen werden erst mit guten Ausführungsgesetzen gesichert sein
„Nachdem die verfassungsrechtlichen Weichen gestellt sind, geht es jetzt um die einfachgesetzlichen Durchführungsbestimmungen wie das Verfahrens-, Organisations- und Dienstrecht. Die gemeinsam gefassten Entschließungen im Nationalrat haben dafür schon einige Vorgaben gemacht. Die Qualität des Rechtsschutzes und die Kostengünstigkeit für die BürgerInnen werden erst mit guten Ausführungsgesetzen gesichert sein. Wir Grüne werden uns dafür einsetzten und bauen deshalb darauf, dass die Opposition auch in Zukunft gut eingebunden wird“, sagt die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol.