Richter und Staatsanwälte sprechen sich einhellig gegen Gesetzesbeschwerde an den VfGH aus

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden auch die politischen Pläne für eine Gesetzesbeschwerde in gerichtlichen Zivil- und Strafverfahren an den VfGH wiederum aktualisiert.  Die Standesvertretungen der Richter und Staasanwälte sprechen sich in Übereinstimmung mit dem OGH gegen diesen Plan aus.

In Schreiben an Frau BM Heinisch-Hosek, sowie an die Obleute des Verfassungs- und des Justizausschusses und an die Klubobleute der Parlamentsparteien haben die Standesvertretungen diese Ablehung zum Ausdruck gebracht.

Das Schreiben an Frau BM Heinisch-Hosek und das Diskussionspapier „Alternativen zur Gesetzesbeschwerde“ (Verfasser: Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.) auf  richtervereinigung.at lesen …

 

 

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