Schaffung von Landesverwaltungsgerichten: Gewerkschafter und Personalvertreter tagten in NÖ

Regelungen sollen die föderalistischen Strukturen in den einzelnen Ländern sowie den Grundsatz der Unabhängigkeit in der Überleitungsphase und nach Installierung der Landesverwaltungsgerichte berücksichtigen

Verlangt wird auch eine Orientierung an den bewährten Strukturen der Unabhängigen Verwaltungssenate sowie an den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Ferner muss der künftige Personalstand in den Landesverwaltungsgerichten einen qualifizierten und effizienten Rechtsschutz im Interesse der Landesbürger gewährleisten.

Die RichterInnen sollen sich auf ihre Kernaufgabe, der Rechtsfindung, konzentrieren kön nen und von administrativer Tätigkeit entlastet sein. Die neuen dienstrechtlichen Regelungen für die Rich- terInnen und das nichtrichterliche Verwaltungspersonal müssen sich an den zu erwartenden Anforderungen orientieren und ein Übernahmeanspruch für die derzei tigen Mitglieder der UVS ist durch verfassungsrechliche Garantien zu gewährleisten. Als wünschenswert erachtet wurden weiters eine Rücksichtnahme auf den hohen Verhandlungsbedarf und die Einrichtung effizienter Sicherheitssysteme.

Quelle: Mitteilungsblatt der NÖ Landespersonalvertretung und des Zentralbetriebsrates

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