Die Zeiten, in denen man mühsam die Verwaltungsebenen durchschreiten musste, um zu einem Richter zu gelangen, sind bald vorbei: Künftig kann man Bescheide gleich bei einem Gericht bekämpfen
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Denn der Nationalrat hat mit einer der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik seit dem EU-Beitritt den Rechtsschutz umgekrempelt. Wer mit einer Entscheidung der Verwaltung, etwa dem Steuerbescheid, unglücklich ist, kann sich künftig sofort bei einem Richter beschweren. Eine derartige Reform wurde lange diskutiert; dass sie nun umgesetzt wird, ist tatsächlich ein Erfolg für die Politik.
Das zeigte sich auch in den Reaktionen. „Seien wir froh, dass wir in dieser Republik leben.“ Ein großer Tag sei das heute, wurde beim Beschluss Mitte Mai etwa jubiliert. Diese Worte stammen aber nicht von einem Regierungsmitglied. Nein, Mandatar Peter Fichtenbauer von der wenig regierungsfreundlichen FPÖ sprach sie. Auch die Opposition war bei der Novelle geschlossen mit an Bord.
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