Mit einer nicht alltäglichen Causa befasst sich heute das Wiener Verwaltungsgericht. Es muss prüfen, ob der Einsatz von Polizei und MA 48 gegen Obdachlose im Oktober des Vorjahres im Stadtpark unverhältnismäßig war.

Mitte Oktober des Vorjahres warf die Wiener Polizei Obdachlose aus dem Stadtpark. Offiziell hieß die Begründung, die Obdachlosen hätten gegen die Wiener Campierverordnung verstoßen. Soziale Vereine protestierten dagegen – mehr dazu in Caritas-Kritik an Einsatz gegen Obdachlose. Die Polizei soll den Obdachlosen zu wenig Zeit gegeben haben, um ihre Sachen zusammenzupacken. Von rund 30 Minuten ist die Rede.
Neben der Polizei wird auch der Einsatz der Müllabfuhr (MA 48) geprüft. Diese soll alles, was nach der Amtshandlung noch im Park gelegen hat, entsorgt haben, darunter Habseligkeiten von Obdachlosen, die quasi gar nicht zu Hause waren.
Korruption ist wie eine Krankheit, die – einmal ausgebrochen – dazu neigt sich auszubreiten. Oder ein rollender Schneeball, der größer und größer wird, bis er nicht mehr aufzuhalten ist.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Rechtslage eindeutig: Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof haben nur die Parteien des vorangegangenen Rechtsstreites Parteistellung, nicht aber jenes Gericht, dessen Entscheidung im Revisionsverfahren bekämpft wird.
Eine Zeitspanne von hundert Tagen ist sicher zu kurz um seriös beurteilen zu können, wie gut die neuen Verwaltungsgerichte mit den geänderten organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu Recht kommen, diverse “ Problemzonen“ zeichnen sich aber bereits ab.
Das Verwaltungsgericht Tirol hat massive Bedenken gegen die Bestimmung des
Der nur alle drei Jahr vergebene Innovationspreis für Verwaltung und Justiz (IPVJ) wird dieses Jahr an den neu geschaffenen Dachverband der Verwaltungsrichterinnen (DVVR) vergeben.