Vergabepraxis: Kritik ist berechtigt

WirtschaftsblattDurch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.

von Oliver Jaindl

Es scheint im Wirtschaftsleben kein heikleres Kapitel zu geben als Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Die Wiener Vergabeaffäre führt nun zur ersten Klage.

Es ging um (mutmaßliche) Bieterabsprachen, Korruption und Freunderlwirtschaft. Dieser Fall hat aber dazu geführt, dass auch andere Missstände von Unternehmen – namentlich oder anonym – angeprangert wurden: Etwa dass ein Bürgermeister offensichtlich mithilfe von Juristen des Landes rechtswidrig ein Hochwasserschutzprojekt vergeben hat. Oder dass es nicht nur bei der Fernwärme Wien, sondern auch beim KAV, Wiener Wohnen, Kelag und anderen regionalen Auftraggebern seltsame Vorkommnisse bei Vergaben gegeben zu haben scheint.

Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden. Damit ist es aber nicht getan. Die Richter brauchen Fingerspitzengefühl, um zu erkennen, ob bei der Vergabe „etwas gelaufen“ ist oder ein Bieter bloß seinem Frust Luft macht, nicht zum Zug gekommen zu sein.

Eines der größten Probleme bisher war, dass bloß formalistisch jede Zeile des Vergabeakts durchgesehen wurde und man sich oft damit begnügte, dass pro forma alles korrekt war. Nur selten wurde darüber nachgedacht, was zwischen den Zeilen steht. Es bleibt zu hoffen, dass das Verwaltungsrichter nun tun werden – und nicht nur Staatsanwälte.

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