„Gemeinsame Erklärung der richterlichen Interessenvertretungen zur Gründung eines Dachverbandes“

DVVR Logo KopieDie Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stellt mit der Einrichtung echter Verwaltungsgerichte in Österreich einen historischen Schritt für den Ausbau des Rechtsschutzes in Österreich dar.

Die Verfassungsnovelle ist Ausdruck einer Entwicklung Österreichs von einem Verwaltungsstaat zu einem modernen Justizstaat. Alle Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr das Recht, jede Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.

Die neuen Verwaltungsgerichte sind allerdings unterschiedlichen Rechtsträgern (Bund und Ländern) zugeordnet. Dies hat unterschiedliche Organisations-, Dienst- und Besoldungsrechte für die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und damit auch unterschiedliche Absicherungen ihrer richterlichen Unabhängigkeit zur Folge. In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung vom 7. Mai 2012 hat der Nationalrat zum Ausdruck gebracht, dass von der Bundesregierung in den nächsten Jahren Maßnahmen zur Vereinheitlichung der für die Richter und die Gerichten in Österreich geltenden Rechtsgrundlagen erwartet werden.

Zur Unterstützung dieser Bemühungen schließen sich alle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätigen Interessenvertretungen zu einem gemeinsamen Dachverband („Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter – DVVR“) zusammen.

Zielsetzungen

Ziel des Dachverbandes ist die umfassende Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder der Verwaltungsgerichte. Diese Interessenvertretung soll auch mit anderen richterlichen Interessen- und Standesvertretungen auf nationaler und internationaler Ebene koordiniert werden.

Der Dachverband dient auch der Förderung der personellen Durchlässigkeit zwischen den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten, der Schaffung eines einheitlichen Dienst- und Besoldungsrechtes für alle Richterinnen und Richter in Österreich und der gemeinsamen Aus- und Fortbildung mit dem Ziel eines einheitlichen Richterbildes in Österreich.

Der Dachverband setzt sich zum Ziel, im gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch Schritt für Schritt ein gemeinsames Forderungsprogramm zu formulieren.

Vertretung

Der Dachverband ist ein Zusammenschluss folgender richterlicher Interessenvertretungen:

  • Verein der österreichischen Verwaltungsrichter (in Hinkunft: Verein der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofes),
  • Vereinigung der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes,
  • Vereinigung der Finanzrichterinnen und Finanzrichter und
  • Verwaltungsrichter-Vereinigung

Stellungnahmen und Äußerungen aller Art, die im Namen des Dachverbandes abgegeben werden, bedürfen der Zustimmung aller im Dachverband repräsentierten Interessenvertretungen. Die im Dachverband repräsentierten Interessenvertretungen können für einzelne oder einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten einstimmig einen Sprecher namhaft machen.

Wien, am 15. Jänner 2014

Für den Verein der österreichischen Verwaltungsrichter
  Dr. Markus Thoma, Vorsitzender
Für die Vereinigung der Finanzrichterinnen und Finanzrichter
 Dr. Grete Gerstgrasser, Präsidentin
Für die Vereinigung der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes
 Dr. Elmar Samsinger, Vorsitzender
Für die Verwaltungsrichter-Vereinigung
 Dr. Christa Hanschitz, Präsidentin
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