Maiforum 2014 (4)

„Der Sachverständigenbeweis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren“ Zusammenfassung des Vortages von Gero Schmied (Verwaltungsgericht Wien) und der Diskussionen im Workshop durch Monika Merli (Verwaltungsgericht Steiermark) Als PDF…  

Maiforum 2014 (3)

„Das Verwaltungsgericht-Verfahrensgesetz und die subsidiäre Anwendung der sonstigen Verfahrensgesetze“ Zusammenfassung des Vortrags von Gerold Dünser/ Albin Larcher (Verwaltungsgericht Tirol) und der Ergebnisse der Diskussionen im Workshop durch Erwin Ziermann (Verwaltungsgericht Salzburg) Als PDF …

Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) in Helsinki

siteon0Die 15. Generalversammlung der Vereinigung fand dieses Jahr auf Einladung der finnischen RichterkollegInnen am 5. und 6. Juni in Helsinki statt.

Unter den Teilnehmern waren Richterinnen und Richter aus 14 Mitgliedsstaaten. Schwerpunkt der Diskussionen waren unter anderem die Anforderungen an die Arbeit der Vereinigung, welche sich aus der Justizagenda 2020 der EU-Kommission ergeben. Die Kommission hat durch diese Agenda die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Richter im Wesentlichen beim Netzwerk für Richteraustausch (EJTN) und bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier gebündelt.

Aus diesem Grund wird es noch im Juni dieses Jahres Gespräche der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung mit EJTN über eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Partnerschaftserklärung geben. Parallel dazu laufen die Arbeitsgruppen der Vereinigung trotz eingeschränkter finanzieller Mittel weiter, insbesondere die Arbeitsgruppe „Umweltrecht“ berichtet über hohe Teilnehmerzahlen an den Meetings.

Edith Zeller zur Präsidentin gewählt

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Kirchenlieder im Musikunterricht: Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht

Niederösterreich: Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich darüber beschwert, dass im Musikunterricht einer Volksschule zur Vorbereitung der Erstkommunion Kirchenlieder gesungen wurden. Nach Auffassung der Eltern sollte die Vorbereitung der katholischen Schüler auf die Erstkommunion ausschließlich im Rahmen des Religionsunterrichts erfolgen. Auch ein Gutachten seitens des Bildungsministeriums vertrete diese Sichtweise. Juristische Klarheit in diese Angelegenheit soll …

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Landesverwaltungsgericht Niederösterreich sorgt für Rechtsschutz

NÖ Niederösterreich WappenAus Anlass der Errichtung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich fand in St. Pölten eine feierliche Festveranstaltung statt.

Der Einladung zu diesem Festakt des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich folgten zahlreiche hochrangige Vertreter aus Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft.

Der Präsident Dr. Patrick Segalla betonte die besondere Bedeutung des neu eingerichteten Verwaltungsgerichtes im Hinblick auf den nunmehr gestärkten Rechtsschutz im Bundesland Niederösterreich.

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Wien: Verwaltungsgericht prüft Obdachlosen-Vertreibung

orf-atMit einer nicht alltäglichen Causa befasst sich heute das Wiener Verwaltungsgericht. Es muss prüfen, ob der Einsatz von Polizei und MA 48 gegen Obdachlose im Oktober des Vorjahres im Stadtpark unverhältnismäßig war.

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Obdachlose im Stadtpark

Mitte Oktober des Vorjahres warf die Wiener Polizei Obdachlose aus dem Stadtpark. Offiziell hieß die Begründung, die Obdachlosen hätten gegen die Wiener Campierverordnung verstoßen. Soziale Vereine protestierten dagegen – mehr dazu in Caritas-Kritik an Einsatz gegen Obdachlose. Die Polizei soll den Obdachlosen zu wenig Zeit gegeben haben, um ihre Sachen zusammenzupacken. Von rund 30 Minuten ist die Rede.

Neben der Polizei wird auch der Einsatz der Müllabfuhr (MA 48) geprüft. Diese soll alles, was nach der Amtshandlung noch im Park gelegen hat, entsorgt haben, darunter Habseligkeiten von Obdachlosen, die quasi gar nicht zu Hause waren.

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Stellenausschreibung für RichterInnen des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark

Öffentliche Stellenausschreibung für das Landesverwaltungsgericht Steiermark Fristende: 23.05.2014 Landesverwaltungsrichterinnen/ -richter (InländerInnenvorbehalt) für das Landesverwaltungsgericht Steiermark, Fixstellen, 100% Für die Bewerbung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular „Bewerbung umAufnahme in ein Dienstverhältnis zum Land Steiermark“. Mehr …

Konferenz über Korruptionsprävention für Richter

320px-Logo.colourKorruption ist wie eine Krankheit, die – einmal ausgebrochen – dazu neigt sich auszubreiten. Oder ein rollender Schneeball, der größer und größer wird, bis er nicht mehr aufzuhalten ist.

Die Teilnehmer an der zweitätigen Konferenz der „GRECO-Staaten“ und der International Anti-Korruptions-Akademie (IACA) in Laxenburg sparten nicht mit eindringlichen Bildern über die Bedrohung der Justizsysteme in Europa durch Korruption, um die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen deutlich zu machen.

Die Zahlen des „Eurobarometer“ sprechen eine deutliche Sprache: 76 Prozent der Europäer sehen Korruption als weitverbreitet an, mehr als die Hälfte glaubt, dass Korruption in ihrem Land zugenommen hat. .

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Verwaltungsgerichtsbarkeit – das Konzept fehlt

ich_brauch_kein_konzeptIn der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Rechtslage eindeutig: Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof haben nur die Parteien des vorangegangenen Rechtsstreites Parteistellung, nicht aber jenes Gericht, dessen Entscheidung im Revisionsverfahren bekämpft wird.

So hat es der Gesetzgeber auch für das neue Revisionsverfahren bzw. Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtes vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts vorgesehen.

Der Verfassungsgerichtshof hält allerdings die (nach der neuen Rechtslage) fehlende Parteistellung des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren vor dem VfGH für verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Gerichtshof begründet seine Bedenken damit, dass Prüfungsgegenstand vor dem Verfassungsgerichtshof der angefochtene Akt des Verwaltungsgerichts ist. Es sei in diesem Kontext mit dem Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung vermutlich nicht vereinbar, wenn der Gesetzgeber zwar die Parteien des Verfahrens vor der Unterinstanz, nicht aber das belangte Verwaltungsgericht selbst zur Partei des verfassungsgerichtlichen Verfahrens macht.

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