Wien bessert beim Landesverwaltungsgericht nach

StandardHäupl: Aufstockung der Anzahl der gewählten Mitglieder soll „so bald wie möglich“ beschlossen werden

Wien – Die Stadt Wien bessert in Sachen Landesverwaltungsgericht nach: Mitte Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben. „Wir werden dem Urteil ohne Wenn und Aber nachkommen und die Neufassung so bald wie möglich dem Landtag vorlegen“, erklärte der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) am Freitag im Wiener Landtag.

Kritisiert hatte der VfGH vor allem die Regelung über die Beschlussfassung der Geschäftsverteilung (also wie bestimmt wird, welches Verfahren einem bestimmten Richter zur Entscheidung zugeteilt wird). Weiters erachtete es der VfGH für verfassungswidrig, dass die Zahl der (von der Vollversammlung) gewählten Mitglieder (also der Richter) im Ausschuss nicht größer ist als jene der Mitglieder kraft Amtes (also Präsident und Vizepräsident).

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