Verwaltungsgericht Wien: Schwierige Rahmenbedingungen

VwG Wien
Verwaltungsgericht Wien

Kurz vor Jahresbeginn brach Geschäftigkeit in jenem Amtshaus der Stadt Wien aus, in dem der Unabhängige Verwaltungssenat Wien und nunmehr das Verwaltungsgericht Wien seinen Sitz hat.

Der Eingangsbereich des Amtshauses wurde mit viel Aufwand neu dekoriert und an der Außenseite ein neues Emblem angebracht. Allerdings nicht – wie erwartet worden war – für das neuen Verwaltungsgericht, sondern für jene Magistratsabteilung, die das Amtshaus verwaltet. Für das Verwaltungsgericht Wien begnügte man sich mit einem Schriftzug in Klebefolie, der an kaum sichtbarer Stelle am Eingang abgebracht wurde.

Wer jetzt das Gebäude von außen sieht oder betritt kann nur mit viel Mühe erkennen, dass es sich dabei um den Sitz eines Gerichtes handelt.

Diese Vorgangsweise kann durchaus als aussagekräftige Symbolik für das Verhältnis des Landes Wien zu „seinem“ Verwaltungsgericht verstanden werden.

Die Mentalreservation des Landes Wien gegen eine unabhängige gerichtliche Kontrolle spiegelt sich auch im Organisationsgesetz deutlich

Eingangsbereich
Eingangsbereich

wider. Durch die Aufhebung der Bestimmungen über den Geschäftsverteilungsausschuss durch den Verfassungsgerichtshof wird die vom Wiener Landtag verabschiedete Bestimmung, nach der Richter für falsches Abstimmungsverhalten ihre Mandat verlieren, zwar nur mehr als Fußnote in die österreichische Rechtsgeschichte eingehen. Was bleibt, ist aber eine Reihe von Bestimmungen, welche mit der Unabhängigkeit unvereinbar sind, die der Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen nicht in Prüfung gezogen hat, die aber die Arbeit des Gerichtes ganz wesentlich erschweren werden. Dies betrifft insbesondere die – auf allen Ebenen bestehende – organisatorische Verzahnung der Gerichtsorganisation mit dem Magistrat der Stadt Wien als kontrollierter Behörde.

Für den erwartenden Anstieg des Arbeitsanfalls von 15.000 auf 22.000 Verfahren wurde keine ausreichende personelle Vorsorge getroffen, da nach wie vor 15 bis 20 Richterplanposten fehlen. Zudem wurde die Umwandlung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien in das Verwaltungsgericht Wien vom Magistrat der Stadt Wien dazu genützt, das nichtrichterliche Personal in den Geschäftsabteilungen um 50 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig wurden mit Organisationsgesetz Rechtspfleger für rund 5000 Verfahren vorgesehen, jedoch in viel zu geringer Zahl ausgebildet (siehe dazu: Wiener Politik will Zugriff auf neues Gericht  ).

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Wegweiser

Dass es keine funktionierenden Arbeitsabläufe mehr gibt, die EDV-Unterstützung mangelhaft ist und die Ausstattung mit Büchern und Arbeitsbehelfen äußerst lückenhaft ist, rundet das Bild ab. Stellt sich die Frage, wo das Geld des Bundes für die Anschubfinanzierung geblieben ist.

Ungeachtet der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zeigen die Richterinnen und Richter und das gesamte nichtrichterliche Personal nach wie vor große Arbeitsmoral.

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