In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Damit zweifelt nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden schon das zweite deutsche Gericht seine eigene Unabhängigkeit an. (Siehe dazu: Vorlage an den EuGH – Deutsches Verwaltungsgericht zweifelt an seiner Unabhängigkeit)
Enge Verzahnung von Justiz und Verwaltung