Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Nach der EU-Verordnung 2018/824 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele zur Treibhausgasemissionsreduktion („Effort Sharing“) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Langzeitstrategie im Sinne des Klimaschutzübereinkommens von Paris auszuarbeiten und vorzulegen.
Der von der irischen Regierung vorgelegten Strategie fehle es an „Spezifizität“, die Regierung habe ihren „gesetzlichen Auftrag“ nicht erfüllt, so das irische Höchstgericht in seinem Urteil Anfang August. Gegen den Maßnahmen-Fahrplan, den die Regierung im Jahr 2017 veröffentlicht hatte, ging die Umweltorganisation „Friends of the Irish Environment“ gerichtlich vor. Nach dem einstimmigen Gerichtsurteil muss die Regierung nun detailliert festlegen, wie die in der Gesetzgebung von 2015 festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden sollen.
Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.
Es mehren sich die Indizien, dass die vom Corona-Virus verursachten Lungenerkrankungen dort besonders viele Opfer fordern, wo Personen bereits hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft ausgesetzt waren. Wie in der Lombardei.
Mit einem als historisch zu bezeichnenden Urteil hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern.