Verstoß gegen Klimaschutz: Gericht stoppt Ausbau des Flughafens Heathrow

Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.

Nach dem Urteil des holländischen Höchstgerichtes (siehe dazu: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele) ist die Entscheidung des britischen Berufungsgerichtes nun die zweite Entscheidung innerhalb weniger Wochen, bei der ein europäisches Gericht die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens für verbindlich erklärt.

Demgegenüber war das Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau einer 3. Piste des Flughafens Wien vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, das Gericht habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte im fortgesetzten Verfahren im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass der Klimaschutz sehr wohl in die Gesamtbewertung einfließen müsse und sich dabei auf EU-rechtliche Vorgaben berufen. Aber: Durch das Emissionshandelssystem sind Unternehmen verpflichtet für CO2-Emissionen Zertifikate zu kaufen. Das System habe zwar Schwächen, aber das Regelwerk schreibe klar fest, dass der CO2-Ausstoß des Luftverkehrs den Luftfahrtunternehmen und nicht dem Flughafen zugerechnet werden müsse. Die Genehmigung der 3. Piste wurde daher bestätigt.

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Siehe dazu: Heathrow third runway ruled illegal over climate change

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