Umweltrecht: Soll die Zerstörung der Natur vor den Internationalen Strafgerichtshof?

Die Kampagne „Stop Ecocide“ will Umweltzerstörung vor den Internationalen Strafgerichtshof bringen. Nun schließen sich auch immer mehr Länder der Bewegung an.

Die Forderung ist Teil einer internationalen Bewegung aus Aktivisten, Wissenschaftlern, Anwälten und Politikern, die mit der Kampagne „Stop Ecocide“ Umweltzerstörung zu einem Straftatbestand des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag machen wollen. Der Strafgerichtshof kann derzeit vier Verbrechen, darunter Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression, strafrechtlich verfolgen. Umweltzerstörung kann lediglich innerhalb von Kriegsverbrechen verfolgt werden.

Stattdessen legen Staaten selbst fest, welche Umweltschäden auf eigenem Boden wie und wann zu verhindern und zu bestrafen sind. Die Zerstörung der Natur, worunter auch der Klimawandel fällt, habe jedoch weltweite Auswirkungen und könne deswegen laut Kampagne nur mithilfe internationalen Rechts gestoppt werden.

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Umweltrecht: Irischer Klimaplan erfüllt „gesetzlichen Auftrag“ nicht

Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.

Nach der EU-Verordnung 2018/824 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele zur Treibhausgasemissionsreduktion („Effort Sharing“) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Langzeitstrategie im Sinne des Klimaschutzübereinkommens von Paris auszuarbeiten und vorzulegen.

Der von der irischen Regierung vorgelegten Strategie fehle es an „Spezifizität“, die Regierung habe ihren „gesetzlichen Auftrag“ nicht erfüllt, so das irische Höchstgericht in seinem Urteil Anfang August. Gegen den Maßnahmen-Fahrplan, den  die Regierung im Jahr 2017 veröffentlicht hatte, ging die Umweltorganisation „Friends of the Irish Environment“ gerichtlich vor.  Nach dem einstimmigen Gerichtsurteil muss die Regierung nun detailliert festlegen, wie die in der Gesetzgebung von 2015 festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden sollen.

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Corona-Krise: Webinar zu den staatlichen Reaktionen auf die Pandemie

Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.

Für das Netzwerk, welches auch von der UNO unterstützt wird, ist die COVID-19 Pandemie die bestimmende globale Gesundheitskrise unserer Zeit und die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Seit seiner Entstehung in Asien Ende letzten Jahres habe sich das Virus auf allen Kontinenten außer der Antarktis ausgebreitet. Die Länder seien dabei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie Patienten testen und behandeln, Kontaktsuche durchführen, Reisen einschränken, Bürger unter Quarantäne setzen und große Versammlungen wie Sportveranstaltungen, Konzerte und Schulen absagen.

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Deutschland: Sind die „Dieselrichter“ nicht unabhängig?

In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.

Damit zweifelt nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden schon das zweite deutsche Gericht seine eigene Unabhängigkeit an. (Siehe dazu: Vorlage an den EuGH – Deutsches Verwaltungsgericht zweifelt an seiner Unabhängigkeit)

Enge Verzahnung von Justiz und Verwaltung

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Umweltrecht: EuGH weitet Beschwerdelegitimation gegen Infrastrukturprojekte auf Privatpersonen aus  

Nach dem  Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.

Diese Entscheidung traf der EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).  Das Gericht wollte u.a.  wissen, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung für ein großes Straßenbauvorhaben anfechten können, weil die Anforderungen des EU-Umweltrechts nicht eingehalten sind.

Inhaber von Hausbrunnen können Verstöße gegen die Wasserrahmen-Richtlinie geltend machen

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Verwaltungsgericht Hannover: Corona-Maßnahmen der Justizverwaltung unterliegen Umweltinformationsgesetzen

Das Verwaltungsgericht Hannover hob einen Bescheid des niedersächsischen Justizministeriums auf, mit welchem einem Journalisten der Zugang zu den die Justiz betreffenden Corona-Erlässen verweigert wurde. Da sich das Coronavirus maßgeblich über die Luft verbreite, stellten diese Erlässe, welche unter anderem auf die Reduzierung der Aerosolbelastung der Luft in allen Bereichen abzielten, in denen sich Justizbedienstete und oder Besucher der Justiz aufhalten, Umweltinformationen dar.

Öffentliches Interesse an der Kontrolle des Regierungshandelns

Der Antragsteller, ein Journalist, hatte beim niedersächsischen Justizministerium den Zugang zu sämtlichen an die Landesjustizbehörden gerichteten Erlässe zum Umgang mit der Corona Pandemie beantragt. Den Antrag stützte der Journalist u.a. auf das niedersächsische Umweltinformationsgesetz.

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Umweltrecht: Verschärft Feinstaubstaubbelastung die Corona-Pandemie?

Immer mehr aktuelle medizinische Studien legen einen engen Zusammenhang zwischen der Schwere des Krankheitsverlaufs einer Coronainfektion und der (Vor-)Belastung der Betroffenen mit Feinstaub  nahe. Damit würde sich auch die Frage nach den geeigneten Strategien zur Bekämpfung der Pandemie neu stellen.

Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Todeszahlen

Laut der in einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen“ zitierten  „Global Burden of Disease“-Statistik wird die Zahl der durch  Feinstaub verursachten vorzeitigen Todesfälle weltweit auf mehr als fünfeinhalb Millionen pro Jahr hochgerechnet. Und es wird die Frage gestellt, ob es noch ein Zufall sein kann, dass in vielen Pandemie-Hotspots mit hohen Feinstaubwerten die Covid-19-Sterblichkeit besonders hoch ist.

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Was die Corona-Pandemie mit dem Recht auf saubere Luft zu tun haben könnte 

Es mehren sich die Indizien, dass die vom Corona-Virus verursachten Lungenerkrankungen dort besonders viele Opfer fordern, wo Personen bereits hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft ausgesetzt waren. Wie in der Lombardei.

Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko

Vor rund eineinhalb Jahren hat der EU-Rechnungshof einen Sonderbericht zur Luftverschmutzung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union veröffentlicht. Nach diesem Bericht kostet die Schadstoffkonzentration in der Luft jährlich etwa 400.000 Menschen vorzeitig das Leben.

Obwohl die Luftverschmutzung damit das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in der Europäischen Union darstellt und die Luftverschmutzung zehn mal mehr Opfer fordert als Verkehrsunfälle, blieben diese Feststellungen von Politik und Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Das Corona-Virus könnte das ändern.

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Verstoß gegen Klimaschutz: Gericht stoppt Ausbau des Flughafens Heathrow

Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.

Nach dem Urteil des holländischen Höchstgerichtes (siehe dazu: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele) ist die Entscheidung des britischen Berufungsgerichtes nun die zweite Entscheidung innerhalb weniger Wochen, bei der ein europäisches Gericht die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens für verbindlich erklärt.

Demgegenüber war das Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau einer 3. Piste des Flughafens Wien vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, das Gericht habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen.

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Schweiz: Umstrittenes Urteil zum „rechtfertigenden Notstand“ bei Klimaaktion

Ein Schweizer Gericht hat zwölf junge Klimaaktivisten freigesprochen, die eine Bankfiliale der Großbank Credit Suisse besetzt hatten, um gegen klimaschädliche Geschäfte der Bank zu demonstrieren.

Die Aktivisten wurden des Hausfriedensbruchs angeklagt. Doch das Bezirksgericht in Lausanne sprach sie vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, mit der Begründung, die jungen Angeklagten hätten aus Gründen eines „rechtfertigenden Notstandes“ gehandelt. Ihr Vorgehen sei angesichts der Klimakatastrophe „notwendig und angemessen “ gewesen; ihre Aktion habe darauf abgezielt, „die Bank zu einer Reaktion zu bewegen, und sei der einzige Weg gewesen, um die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten“, begründete der Gerichtspräsident sein Urteil.

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