Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015 in den USA: Volkswagen und Audi hatten eingestanden, bei Diesel-Pkw Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt zu haben. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DHU) vermuteten bald schon, dass VW und andere Autohersteller auch in Europa diese Abschalteinrichtungen einsetzten. Beweise dafür gab es jedoch nicht.
Unterlagen wurden geschwärzt
Daher verlangte die DHU unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen. Diesem Antrag wurde schließllich vom Verwaltungsgericht Schleswig Folge gegeben und im März 2016 der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH vom Verwaltungsgericht die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.
Ohne Update droht Verlust der Zulassung
Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.
Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ beschäftigt sich Peter Bußjäger, Universitätsprofessor in Innsbruck und Leiter des „Instituts für Föderalismus“ mit der Geschichte und der Stellung der Bezirkshauptmannschaften in der staatlichen Verwaltung.

Alleine im Jahr 2015 hat der Übersetzungsdienst der EU-Kommission Dokumente im Umfang von beinahe 2 Millionen Seiten in alle Unionssprachen übersetzt. Jetzt übernimmt eine intelligente Software diese Aufgabe. „Machine translation for public administrations — MT@EC“ nennt die Kommission das Programm, welches einen automatischen Übersetzungsdienst für alle öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten anbietet.
Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor
Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.