Sicherheitspaket: Einschränkung von Bürgerrechten befürchtet

Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.

Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen aber auch wegen der laufenden Übersiedlung des Parlaments ist mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage zu rechnen.

Warnung vor Beeinträchtigung der Grundrechte

Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben der Verwendung von Schadsoftware durch den Staat – Stichwort „Bundestrojaner“  – etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten. Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, „personenbezogene Daten (…) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken.“

Cybersicherheitsstandards werden untergraben

Die Internet Service Providers Austria (ISPA) warnen in ihren Stellungnahmen vor verfassungswidrigen „Online-Durchsuchungen“ und einer unverhältnismäßigen „Internet-Inhaltsüberwachung“. Der geplante Einsatz von Überwachungssoftware durch die Nutzung von Sicherheitslücken untergrabe Cybersicherheitsstandards und das Vertrauen in den österreichischen Wirtschaftsstandort. Das vorgesehene „Quick Freeze“-Modell, mit dem Daten auf Vorrat gespeichert werden sollen, entspreche nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Kritisch sieht auch der Oberste Gerichtshof die geplante Verwendung von Schadsoftware durch den Staat. Dies sei laut Experten „zum einen de facto kaum machbar und zum anderen mit gravierenden negativen Begleiterscheinungen verbunden“. Der Oberste Gerichtshof führt etwa die „Förderung von Internetkriminalität“ an. „Diese geplante Neuregelung lässt demnach kaum praktische Bedeutung erwarten“, heißt es abschließend in der Stellungnahme des Gerichtshofs.

Kritik kommt auch vom Österreichischen Städtebund. Dort hält man den Entwurf zur Änderung des Sicherheitsgesetzes in Bezug auf die Weiterverwendung von Bild- und Tondaten für „grundrechtlich wie datenschutzrechtlich überschießend“. Weiters wird in einigen der Stellungnahmen auch darauf hingewiesen, dass mit einer neuen Bestimmung in der Strafprozessordnung das Briefgeheimnis weitgehend aufgehoben würde.

Hier den Beitrag auf orf.at lesen …

Hier der Beitrag auf futurezone.at lesen …

 

Siehe dazu auch:

Der Staat wird zum Hacker

Moderne Überwachungstechnik für das „Sicherheitspaket“

 

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