Lohn- und Sozialdumping: Industrie sieht unionsrechtswidrige Gesetzesauslegung

Der Fachverband Metalltechnische Industrie setzt sich gegen eine strenge Auslegung des neuen Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes (LSD-BG) zur Wehr. Anlass dafür ist die hohe Strafe gegen den Anlagenbauer Andritz, dessen Vorstand eine 22-Millionen-Euro-Strafe droht.

Der Konzern vergab einen Montageauftrag an eine Gesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis beschäftigte.

Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Der Fachverband hat daher schon heuer im März – vor Verhängung der Strafe gegen Andritz – Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht.

Im aktuellen Vorgehen gegen Andritz würde die Behörde einen Werkvertrag in eine Arbeitskräfteüberlassung umdeuten. „Das durch das Kumulationsprinzip exzessiv überhöhte Strafausmaß von 22 Millionen Euro (bei einer Auftragshöhe von nur 7 Millionen) zeigt, dass hier jegliche Relation verloren gegangen ist“, heißt es von der Unternehmensvertretung.

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