Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor
Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden zunehmend zu Fällen für Höchstgerichte. So jetzt – erneut – das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz.
Diesem hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar erst vor zwei Wochen bescheinigt, verfassungskonform zu sein, obwohl es seit April 2016 subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge vom Bezug ausschließt. Doch nun geben andere, seit Anfang 2017 geltende Regelungen, die bisher nur politisch ein Zankapfel waren, Anlass für eine neue VfGH-Prüfung.
Weniger Geld für anerkannte Flüchtlinge
Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.
Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind wegen der Masse an Klagen gegen Asylbescheide offenbar überlastet.
Stuttgart, die Metropole der Autokonzerne, wird Bühne eines Showdowns um dreckige Diesel. Seit gestern verhandelt das 



